Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, eine
Einsatzstelle für ein Freiwilliges Soziales Jahr für die Grundschule „An den
Eichen“ einzurichten (vorbehaltlich der Einstellung der finanziellen Mittel in
den 1. Nachtragshaushalt 2017).
Sachdarstellung und Begründung:
Die Einrichtung und
die Besetzung von Einsatzstellen hinsichtlich eines Freiwilligen Sozialen
Jahres stellt eine freiwillige Aufgabe einer Kommune dar.
Die Stadt
Boizenburg/Elbe verfügt bereits im Jugendfreizeithaus und an der Grundschule „Ludwig Reinhard“ über
eine Einsatzstelle hinsichtlich der Durchführung eines Freiwilligen Sozialen
Jahres (FSJ). Der Internationale Bund (IB) ist Träger dieser Maßnahmen und die
Stadt Boizenburg/Elbe zahlt jeweils eine monatliche FSJ-Umlage von derzeit ca.
700 € monatlich.
Durch die
Schulleiterin der Grundschule An den Eichen wurde beantragt, ein FSJ an der
Grundschule durchführen zu dürfen. Insbesondere durch den seit 2015/2016 in der
Grundschule stattfindenden Unterricht „Deutsch als Zweitsprache“ haben sich das
Schüleraufkommen und der Betreuungsbedarf erhöht.
Folgende
Tätigkeiten können in der Grundschule durch eine/einen FSJler/in wahrgenommen
werden:
- Unterstützung von
Klassen- und Schulprojekten, Veranstaltungen, Festen u. Ausflügen
- Mitarbeit im
Unterricht
- Begleitung von
Einzelförderungen/ Unterstützung lernschwacher Schüler
- Unterstützung von
Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund
- Mitwirkung bei
dem Thema -Inklusion in Schulen-
- Unterstützung der
Pausenaufsichten
- vorübergehende
Beaufsichtigung von Kindern
- Mithilfe bei
Hausaufgabenerledigungen und pädagogischen Nachmittagsprogrammen
- Unterstützung bei
der Arbeit der Schulsozialarbeiterin
- Mithilfe bei der
Betreuung im Computerraum sowie im Werkunterricht
-
Orientierungshilfe für Erstklässler im Schulgelände
Mit der Einrichtung
einer weiteren Einsatzstelle können die Grundschulen jungen Menschen die
Möglichkeit geben, sich vor dem Studium berufsspezifisch zu bilden und zu
orientieren. Das besondere Interesse für den Lehrerberuf wie auch für die
Arbeit mit Kindern wird entwickelt. Sie können testen, ob der Lehrerberuf
wirklich die richtige Berufswahl sei.
Die Arbeitszeit
eines/ einer FSJler/in beträgt 40 Wochenstunden. Der Einsatz und die
Beschäftigung im Rahmen dieser 40 Wochenstunden sind zu gewährleisten. Dem/Der
FSJler/in ist entsprechender Urlaub von 26 Tagen zu gewähren. Darüber hinaus
ist die Fortbildung an 25 Seminartagen sicherzustellen, die der Träger
organisiert bzw. durchführt.
Als Träger dieser
Maßnahme –Freiwilliges Soziales Jahr – könnte der Internationale Bund
auserwählt werden. Bisher hat die Stadt Boizenburg/Elbe mit diesem Träger
positive Erfahrungen sammeln können.
Gemäß der
Information des Trägers – Internationaler Bund - kann eine Einsatzstelle für
die Grundschule eingerichtet werden, die Einsatzzeit ist variabel mit einem
festgelegten Tätigkeitsfeld (siehe oben stehende Ausführungen zu den
Tätigkeiten) zu organisieren.
Die finanziellen
Mittel sind im 1. Nachtragshaushalt 2017 im Produkt 21102000 zu veranschlagen.
Bei einer
Bewilligung dieser Einsatzstelle durch die Stadtvertretung würde die
Einsatzstelle für die Grundschule beantragt werden sowie die Vereinbarung mit
dem entsprechenden Träger (IB) getroffen werden, allerdings erst nach
Wirksamkeit des 1. Nachtragshaushaltes 2017. Die Vereinbarungen mit dem Träger
IB werden im Regelfalle bis zum August des Folgejahres getroffen.
Im Frühjahr 2014
wurde von der Stadtvertretung beschlossen, eine gemeinsame FSJ-Einsatzstelle
für beide Grundschulen zu schaffen. Aus praktischen Gründen erfolgte der
Einsatz in der Ludwig-Reinhard-Grundschule.
Ob in den zukünftigen Jahren die FSJ-Einsatzstellen an den Grundschulen besetzt werden, liegt im Ermessen der Stadt Boizenburg/Elbe in Zusammenarbeit mit den Grundschulen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag:
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Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: