hier: Bundestagswahl am 24.09.2017
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, den Mitgliedern der
Wahlvorstände am Tag der Bundestagswahl folgende Aufwandsentschädigungen zu
gewähren:
Funktion |
Urnenwahlbezirke |
Briefwahlbezirk |
Wahlvorsteher/innen Stellvertretungen,
Schriftführer/innen |
50 Euro 45 Euro |
35 Euro 30 Euro |
stellvertretende
Schriftführer/innen, Beisitzer/innen |
35 Euro |
25 Euro |
Darüber hinaus wird
am Wahltag ein Verpflegungsgeld von 40 Euro je Wahlvorstand bzw. von 20 Euro
für den Briefwahlvorstand gezahlt.
Sachdarstellung und Begründung:
Am 24. September 2017 findet in der Stadt Boizenburg/Elbe die Wahl zum
19. Deutschen Bundestag statt. Zur Durchführung der Bundestagswahl werden
voraussichtlich 11 Wahlbezirke eingerichtet, mit jeweils sieben Wahlhelferinnen
und Wahlhelfern und ein Briefwahlvorstand mit sechs Wahlhelferinnen und
Wahlhelfern besetzt.
Gemäß § 10 Abs. 2
der Bundeswahlordnung (BWO) haben die Mitglieder der Wahlorgane Anspruch auf
eine Aufwandsentschädigung von 35 Euro für den Vorsitzenden und je 25 Euro für
die übrigen Mitglieder.
Darüber hinaus
erhalten die Mitglieder der Wahlvorstände, wenn sie außerhalb ihres
Wahlbezirkes tätig werden, Ersatz ihrer notwendigen Fahrtkosten in
entsprechender Anwendung des Bundesreisekostenrechts.
Die
Stadtvertretung kann im Rahmen des eigenen Wirkungskreises für die Mitglieder
der Wahlvorstände eine höhere Aufwandsentschädigung beschließen.
Um ausreichend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
auf freiwilliger Basis gewinnen zu können und als Anerkennung für die
Wahlhelfer/innen, die seit Jahren für die Stadt Boizenburg/Elbe im Einsatz
sind, werden in Anlehnung an die Landtagswahl 2016 folgende Aufwandsentschädigungen
vorgeschlagen:
Funktion |
Urnenwahlbezirke |
Briefwahlbezirk |
Wahlvorsteher/innen Stellvertretungen,
Schriftführer/innen |
50 Euro 45 Euro |
35 Euro 30 Euro |
stellvertretende
Schriftführer/innen, Beisitzer/innen |
35 Euro |
25 Euro |
In diesem
Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Stadt Boizenburg/Elbe eine
erhöhte Aufwandsentschädigung nicht im vollen Umfang vom Bund erstattet wird,
sondern lediglich 35 Euro für den Vorsitzenden und je 25 Euro für die übrigen
Mitglieder nach § 10 Abs. 2 BWO.
Der übersteigende
Betrag ist von der Stadt Boizenburg/Elbe zu tragen und kostet für alle
städtischen Wahlvorstände voraussichtlich 1.055,00 Euro plus 460,00 Euro
Verpflegungsgeld.
Alternativen:
- Als Aufwandsentschädigung wird den Mitgliedern der Wahlorgane der von der Bundeswahlordnung vorgeschriebene Mindestbetrag 35 Euro für den Vorsitzenden und je 25 Euro für die übrigen Mitglieder gezahlt.
- Als Aufwandsentschädigung wird für die Mitglieder der Wahlorgane
ein Betrag von …. Euro festgesetzt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.:
12100000 Sachkonto: 50190000 + 52910000 + … HH-Ansatz: 3.7000,00 € Verausgabt: 0,00 € Noch verfügbar: 3.000,00 € + 700,00 € + … |
Deckungsvorschlag: Deckung im Produkt |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: