Betreff
Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder der Wahlvorstände
hier: Bundestagswahl am 24.09.2017
Vorlage
061/17/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, den Mitgliedern der Wahlvorstände am Tag der Bundestagswahl folgende Aufwandsentschädigungen zu gewähren:

Funktion

Urnenwahlbezirke

Briefwahlbezirk

Wahlvorsteher/innen

Stellvertretungen, Schriftführer/innen

50 Euro

45 Euro

35 Euro

30 Euro

stellvertretende Schriftführer/innen, Beisitzer/innen

35 Euro

25 Euro

 

Darüber hinaus wird am Wahltag ein Verpflegungsgeld von 40 Euro je Wahlvorstand bzw. von 20 Euro für den Briefwahlvorstand gezahlt.

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Am 24. September 2017 findet in der Stadt Boizenburg/Elbe die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag statt. Zur Durchführung der Bundestagswahl werden voraussichtlich 11 Wahlbezirke eingerichtet, mit jeweils sieben Wahlhelferinnen und Wahlhelfern und ein Briefwahlvorstand mit sechs Wahlhelferinnen und Wahlhelfern besetzt.

Gemäß § 10 Abs. 2 der Bundeswahlordnung (BWO) haben die Mitglieder der Wahlorgane Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung von 35 Euro für den Vorsitzenden und je 25 Euro für die übrigen Mitglieder.

Darüber hinaus erhalten die Mitglieder der Wahlvorstände, wenn sie außerhalb ihres Wahlbezirkes tätig werden, Ersatz ihrer notwendigen Fahrtkosten in entsprechender Anwendung des Bundesreisekostenrechts.

Die Stadtvertretung kann im Rahmen des eigenen Wirkungskreises für die Mitglieder der Wahlvorstände eine höhere Aufwandsentschädigung beschließen.

Um  ausreichend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer auf freiwilliger Basis gewinnen zu können und als Anerkennung für die Wahlhelfer/innen, die seit Jahren für die Stadt Boizenburg/Elbe im Einsatz sind, werden in Anlehnung an die Landtagswahl 2016 folgende Aufwandsentschädigungen vorgeschlagen:

Funktion

Urnenwahlbezirke

Briefwahlbezirk

Wahlvorsteher/innen

Stellvertretungen, Schriftführer/innen

50 Euro

45 Euro

35 Euro

30 Euro

stellvertretende Schriftführer/innen, Beisitzer/innen

35 Euro

25 Euro

 

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Stadt Boizenburg/Elbe eine erhöhte Aufwandsentschädigung nicht im vollen Umfang vom Bund erstattet wird, sondern lediglich 35 Euro für den Vorsitzenden und je 25 Euro für die übrigen Mitglieder nach § 10 Abs. 2 BWO.

Der übersteigende Betrag ist von der Stadt Boizenburg/Elbe zu tragen und kostet für alle städtischen Wahlvorstände voraussichtlich 1.055,00 Euro plus 460,00 Euro Verpflegungsgeld.

 

 

 

 

Alternativen:

 

 

  1. Als Aufwandsentschädigung wird den Mitgliedern der Wahlorgane der von der Bundeswahlordnung vorgeschriebene Mindestbetrag 35 Euro für den Vorsitzenden und je 25 Euro für die übrigen Mitglieder gezahlt.

 

  1. Als Aufwandsentschädigung wird für die Mitglieder der Wahlorgane ein Betrag von …. Euro festgesetzt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:   12100000

Sachkonto:         50190000 + 52910000 + …

HH-Ansatz:         3.7000,00 €

Verausgabt:        0,00 €     

Noch verfügbar: 3.000,00 € + 700,00 € + …

Deckungsvorschlag:

 

Deckung im Produkt

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen: