Betreff
Feststellung Jahresabschluss 2014 Städtebauliches Sondervermögen "Historischer Stadtkern"
Vorlage
040/17/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe stellt den am 28.03.2017 vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2014 des Städtebaulichen Sondervermögens „Historischer Stadtkern“ fest.

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2014 des Städtebaulichen Sondervermögens „Historischer Stadtkern“ der Stadt Boizenburg/Elbe gemäß § 1 Abs. 4 Kommunalprüfungsgesetz M-V auf der Sitzung am 28.03.2017 geprüft (siehe Beschlussvorlage 034/17/10, drei Austauschblätter wurden hierzu verteilt). Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Boizenburg/Elbe hat das Ergebnis in seinem abschließenden Prüfungsvermerk zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt (siehe Anlage).

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 des Städtebaulichen Sondervermögens hat zu keinen Beanstandungen geführt.

 

Die Bilanzsumme per 31.12.2014 beträgt                                                                                            4.275.686,93 €

Die Kapitalrücklage per 31.12.2014 beträgt                                                                                              33.035,00 €

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen: