Betreff
5. Änderung des Flächennutzungsplanes ( Wind)
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Vorlage
038/17/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Anregungen der Öffentlichkeit sowie der Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung und Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretersitzung geprüft und - wie in der Anlage  dargestellt - abgewogen.
  2. Der Entwurf in der Fassung vom Mai 2017 wird gebilligt und nach § 3 Abs.2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. 
  3. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme nach § 4 Abs.2 BauGB gegeben.

 

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

Die Stadtvertretung hat am 29.01.2015 den Aufstellungsbeschluss für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel der Darstellung von Sonderbauflächen zur vorrangigen Nutzung der Windenergie gefasst.

In der STVS 18.06.2015 wurde beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB durchzuführen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand in Form einer öffentlichen Planauslegung in der Zeit vom 02.07.2015 bis zum 03.08.2015 statt. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Eine öffentliche Informationsveranstaltung wurde am 09.07.2015 zusätzlich durchgeführt.

Lt. Urteil des OVG vom 31.01.2017 wurde die Regionale Entwicklungsplanung Westmecklenburgs für unwirksam erklärt. Damit ist zu befürchten, dass auf Grund der Privilegierung der Windkraftanlagen diese wildwuchsartig entstehen könnten. Somit ist es erforderlich, das Planverfahren unbedingt fortzusetzen.

Nach Beratung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange zu den vorgebrachten Anregungen wird empfohlen, entsprechend der anliegenden Beschlussvorlage zu beschließen.

Auf Grundlage des vorliegenden Entwurfes soll nun die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs.2 BauGB durchgeführt werden. Parallel soll eine Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB stattfinden.

Die Planungskosten werden vom Vorhabenträger (VBE) übernommen.

 

Alternativen:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen: Planunterlagen