Betreff
Entlastung Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2013 der Stadt Boizenburg/Elbe
Vorlage
020/17/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe erteilt dem Bürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2013 der Stadt Boizenburg/Elbe.

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Gemäß § 60 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeindevertretung in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters zu beschließen.

 

Der Jahresabschluss 2013 der Stadt Boizenburg/Elbe wurde am 28.02.2017 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen (siehe Beschlussvorlage 018/17/10). Die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 erfolgt auf der Sitzung der Stadtvertretung am 09.03.2017 (siehe Beschlussvorlage 019/17/10).

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat auf der Sitzung am 28.02.2017 darauf hingewiesen, dass eine Prüfung von mindestens 10 % der Auftragsvergaben des Haushaltsjahres gemäß

§ 3 Abs. 1 KPG M-V nicht erfolgt ist, da weder die Zahl der Vergaben insgesamt noch Vergabeunterlagen zur Verfügung standen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................