Betreff
Standorte für öffentliches WLAN
Vorlage
008/17/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die Einrichtung von öffentlichem WLAN an festgelegten Standorten. Eine Umsetzung erfolgt 2017, beginnend durch die Annahme des Angebotes der VersorgungsBetriebe Elbe GmbH zur Einrichtung von vier Standorten.

Die dieses Jahr nicht realisierbaren weiteren sechs Standorte werden in den Haushaltsberatungen 2018 berücksichtigt.


Sachdarstellung und Begründung:

Entsprechend des Beschlusses der Stadtvertretung vom 21.07.2016 (Drucksachen Nr.: 089/16/FR-CDU) wurden durch die Verwaltung die Möglichkeiten einer kostenfreien öffentlichen WLAN-Einrichtung und -Nutzung ermittelt.

 

Durch den Hauptausschuss empfohlene WLAN-Standorte vom 21.11.2016:

 

1.      Marktplatz / Rathaus                                                

2.      Hafen                                                                                   

3.      Königstraße                                                              

4.       Bahnhof                                                                    

5.       Fairhafen / Kontorhaus                                                         

6.       Sportplätze und Sporthalle „Richard Schwenk“ (zwei Standorte)                

7.       Naturerlebnisbad Schwartow / Freizeitplatz            

8.      Anleger Bootssportverein                                                    

9.      Jugendfreizeithaus „Luna“                                                    

 

Angebot der VersorgungsBetriebe Elbe GmbH

Die VersorgungsBetriebe Elbe GmbH erklären sich bereit, für eine öffentliche Versorgung mit WLAN die Kosten für die technische Ausrüstung, die Installation und den Betrieb an vier durch die Stadt vorgegebenen Standorten entsprechend eines finanziellen Umfangs vergleichbar der bereits realisierten Leistungen in Lauenburg/Elbe zu übernehmen.

Zu diesem Zweck wurden die vorgegebenen Standorte hinsichtlich technischer Machbarkeit durch einen durch die VersorgungsBetriebe Elbe GmbH beauftragten Dienstleister geprüft und die resultierenden Ausrüstungskosten ermittelt. Die standortspezifischen Verkabelungs- und Installationskosten können aufgrund des hierfür notwendigen Aufwands erst zu einem späteren Zeitpunkt ermittelt werden. Übersteigen diese Kosten die Summe von insgesamt 10.000,00 EUR werden statt vier nur drei WLAN-Standorte eingerichtet. Die Betriebskosten, die ebenfalls durch die VersorgungsBetriebe Elbe GmbH übernommenen werden, betragen zwischen 50,00 und 100,00 EUR pro Standort und Monat. Die erstmalig vereinbarte Vertragslaufzeit zum Betrieb zwischen den VersorgungsBetrieben Elbe GmbH und dem Dienstleistungsunternehmen beträgt zwei Jahre. Auf Basis der ermittelten Kosten sowie der Standortvoraussetzungen werden als Realisierungsstandorte der Marktplatz, der Hafen in technischer Verbindung mit dem Anleger des Bootssportvereins  (Nutzung gemeinsamer technischer Komponenten) sowie die Königstraße festgelegt. Die im Wesentlichen unauffällige Montage der Hardware-Komponenten erfolgt beim Rathaus unter dem Dach, beim Hafen an den Außenfassaden der öffentlichen Toilette sowie des Gebäudes des Bootssportvereins. Für das Stadthaus (Standort Königstraße) ist noch kein Montageplatz festgelegt.

 

Festlegungen für den WLAN-Betrieb:

§  Zugang erfolgt durch Zustimmung der AGB durch Nutzer/innen

§  nach Ablauf von drei Stunden werden Nutzer/innen automatisch vom System getrennt, können sich aber sofort erneut anmelden

§  ein entsprechender Content-Filter blockiert potentiell gefährliche und unerwünschte Inhalte

§  eine Werbeschaltung erfolgt auf der Startseite

§  bei Missbrauch durch Nutzer/innen oder evtl. Abmahnungen übernimmt das beauftragte Dienstleistungsunternehmen der VersorgungsBetriebe Elbe GmbH die Haftung

 

Eine Bereitstellung weiterer finanzieller Mittel für die unberücksichtigt bleibenden Standorte ist durch die VersorgungsBetriebe Elbe GmbH innerhalb der nächsten drei Jahre nicht vorgesehen.

Die finanziellen Aufwendungen für die verbleibenden sechs Standorte werden vorbehaltlich der Beteiligung Dritter für den Haushalt 2018 vorgeschlagen (ca. 32.000,00 EUR brutto Ausrüstungs,- Installations- und Verkabelungskosten sowie ca. 7.200,00 EUR Betriebskosten pro Jahr).

 

Alternative:

Freifunk
Im informativen Austausch mit dem für öffentliches WLAN zuständigen Vertreter des Landkreises Ludwigslust-Parchim wurde die Möglichkeit der Alternative „Freifunk“ betrachtet.

Freifunk besteht aus selbstverwalteten lokalen Computernetzwerken, die ein freies Funknetz ergeben. Der Ausgangspunkt eines auf Freifunk basierenden Funknetzes ist in der Regel eine private Initiative und lebt vom Engagement der Beteiligten. Die Ziele von Freifunk sind die Förderung lokaler Kommunikation sowie ein möglichst dezentraler Aufbau unter Gewährleistung von Anonymität und Überwachungsfreiheit. Beim Freifunk schließen sich WLAN Betreiber zu Benutzergruppen (Communitys) zusammen. Die einzelnen Communitys assoziieren mit den Dachvereinen. Freifunk-Hotspots (drahtlose Internetzugriffspunkte) werden freiwillig aufgestellt. Es gibt keine Garantie auf eine durchgehende Verfügbarkeit.

Eine aktive Unterstützung des Aufbaus des Freifunksystems seitens der Stadt wird nicht vorgeschlagen.

 

 

Grundsätzlich sollte bei der Beabsichtigung des zukünftigen Ausbaus und damit einer weiteren Verstärkung des WLAN-Netzes die gesundheitliche Vorsorge gegenüber den Bürgern/Bürgerinnen berücksichtigt werden. Die sich gegenwärtig widersprechenden Aussagen über die möglichen Gefahren dieser Technologie lassen eine sichere Beurteilung der gesundheitlichen Auswirkungen insbesondere bei Kindern und Jugendlichen nicht zu.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:             Unterschrift

 

Fachbereich I                          ............................................

(Finanzen und Soziales)