Betreff
Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten in Trägerschaft der Stadt Boizenburg/Elbe
Vorlage
007/17/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt auf ihrer Sitzung am 09. März 2017 die Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten in Trägerschaft der Stadt Boizenburg/Elbe einschließlich der vorliegenden Entgeltkalkulation der Fa. B&P Kommunalberatung

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

Die bestehende Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten in Trägerschaft der Stadt Boizenburg/Elbe wurde ursprünglich am 22.09.2010 bekannt gemacht und danach mehrfach verlängert.

 

Wie in der Berichtsvorlage 181/16/30 mitgeteilt, hat die Fa. B&P Kommunalberatung die Entgeltkalkulation der Sportstätten der Stadt Boizenburg/Elbe für den Kalkulationszeitraum 2017 – 2019 erarbeitet. Die Entgeltkalkulation mit kalkulatorischer Verzinsung wird der Vorlage beigefügt.

 

Die Verwaltung hat die anliegende Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten der Stadt Boizenburg/Elbe allen Vorschlägen der bisherigen Beratungen im Jahr 2015 angepasst.

 

Auf folgende Punkte wird hingewiesen:

Textliche Änderungen in der Benutzungs- und Entgeltordnung sind schwarz formatiert dargestellt.

 

§ 2 Punkt e) wurde ergänzt

; Nutzer für kommerzielle sportliche Veranstaltungen

 

§ 3 (4) lautet nun

Der bestätigte Belegungsplan / Hallennutzungsplan gemäß § 3(2) ist in der Sportstätte öffentlich auszuhängen und gilt somit als Erlaubnis für die Benutzer nach § 2(2) Buchstaben b und c.

 

§ 5 (6) wurde ersatzlos gestrichen, da die Kosten in der Kalkulation enthalten sind

Punkt 7 wird jetzt 6 und Punkt 8 wird jetzt 7

 

§ 5 (6) muss der „oder“ Vorschlag betreffs der Ausnahmegenehmigung beraten werden

 

§ 9 (2) lautet nun

………………Eine Entgeltschuld entsteht nicht, wenn der Benutzungsberechtigte 10 Tage vor der Veranstaltung schriftlich erklärt, dass er von seinem Benutzungsrecht keinen Gebrauch machen möchte.

Ist eine Absage durch den Benutzungsberechtigten in dieser Frist nicht erfolgt, werden 10 % vom Entgelt in Rechnung gestellt.

 

Im Entgeltverzeichnis wird der Benutzungsberechtigte „Schulen, welche in Trägerschaft der Stadt Boizenburg sind, mit aufgenommen

 

Die Verwaltung empfiehlt die Entgelte gemäß vorgeschlagenem Berechnungsergebnis der Tabellenzusammenfassung zu erheben. 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen: