Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung und Begründung:
Die Verpflichtung zur Eingriffs-/Ausgleichs- Bilanzierung ergibt sich aus der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung; die dem Grunde nach dem Naturschutzrecht zugeordnet ist. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung ist gewichtiger Bestandteil der Bauleitplanung. Zweckbestimmung ist ein quantitativer und qualitativer Ausgleich von in Anspruch genommener Natur und Landschaft.
Bebauungspläne, deren Zweckbestimmung in der Ausweisung oder Erweiterung eines Baugebiets liegt, bereiten stets einen Eingriff in Natur und Landschaft vor. Davon sind in der Stadt Boizenburg die meisten B-Pläne betroffen, es sei denn es handelt sich um B-Pläne der Innenbereichsentwicklung, wie B-Pläne 25.1.1 und 25.1.2 (Hafen), B-Plan 28.1 (NORMA) und B- Plan 32 (Kulturhaus), wo auch kein Umweltbericht gefordert ist.
Somit werden Flächen festgesetzt, die von jeglicher Bebauung freizuhalten, neu zu bepflanzen bzw. eingeschränkt nutzbar sind. Die höchste Wertigkeit tritt durch Festsetzung von naturbelassenen Flächen ein. Zu erwähnen ist, dass gerade das Naturschutzrecht einem ständigen Wandel unterworfen ist und der Umfang der Planungen auf Grund der Änderung von gesetzlichen Bestimmungen stark zugenommen hat. In diesem Zusammenhang spielt neben der Flora die Berücksichtigung der Fauna eine immer größere Rolle.
Die Festsetzung von ÖA- Flächen erfolgt möglichst im B- Plangebiet selbst bzw. im räumlichen Zusammenhang auf externen ökologischen Kompensationsmaßnahmen.
Im Rahmen der Erschließung sind Maßnahmen, wie Flächen für Regenrückhaltebecken und Ortsrandeingrünungen als auch Flächen für den ökologischen Ausgleich sowohl von städtischer Seite als auch vom jeweiligen Erschließungsträger (B-Plan 1.1, 1.2, 19, 20.1) immer umgesetzt worden. Bei Anpflanzungen von Bäumen bei der Herstellung der Erschließung musste oft, aus Gründen von vorhandenen Versorgungsleitungen, auf die Pflanzung verzichtet werden, wenn anderweitig kein Ausgleich gefunden werden konnte.
Bei älteren B-Plänen sind Baumpflanzungen bzw. auch der Erhalt von Bäumen auch auf privaten Flächen festgesetzt worden. Hier gibt es für die Stadt keine Möglichkeit der Durchsetzung. (s. B-Plan 4, 12,17, 18, 19 und 20.1 Bahlen)
In einigen B-Plänen (s. B-Plan 22, 29, 18.1, etc.) wurden Investoren mittels eines städtebaulichen Vertrages zur Durchführung der Maßnahmen verpflichtet.
Flächen für den Ausgleich sind nicht bebaubar und von Bebauung freizuhalten und müssen verfügbar, d.h.am besten im städtischen Eigentum, sein.
Nachfolgende Übersicht enthält eine Liste aller B- Pläne und Aussagen über den Stand der Bebauung und der damit einhergehenden Umsetzung der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen.
Stand der städtebaul.Vertrag Realisierung des externe
Bebauung mit
Investor Ausgleichs Kompensation
B-Plan 1.1 bebaut nein hergestellt nein
(Wohnen)
B-Plan 1.2 bebaut nein hergestellt nein
(Wohnen)
B-Plan 4 zum größten nein Straßenbäume
sind nein
(Gewerbe) Teil bebaut auf
privatem Grund
festgesetzt.
B-Plan 6 teilweise nein teilweise nein
bebaut erfolgt
B-Plan 12 zum größten nein Straßenbäume
sind nein
(Gewerbe) Teil bebaut auf
privatem Grund
festgesetzt.
B-Plan 17 zum größten
(Wohnen) Teil bebaut nein Erhaltungs-
und nein Anpflanzungsgebote
sind
auf privatem Grund festgesetzt.
B-Plan 18 zum größten nein Straßenbäume
sind nein
Teil bebaut auf
privatem Grund
festgesetzt.
1. Änderung bebaut ja hergestellt nein
B-Plan 18
(Baumarkt)
1. Änderung bebaut ja eingeschränkte Nutzung
B-Plan 18.1 für
Bauer, ja
(Photovoltaik) ÖA
gilt auch für
spätere
Baufläche
B-Plan 19 und nein Straßenbäume
sind ja 20.1
20.1 (Bahlen) bebaut auf
privatem Grund
festgesetzt.
B-Plan 21 unbebaut nein nein ja
(Waldumwandlung)
B-Plan 22 bebaut ja Straßenbäume
ja
(Vier) konnten
im Rahmen
der
Erschließung
nicht
hergestellt werden
B-Plan 24 Verfahren
(Heizwerk) läuft derzeit
B-Plan 25.1.1 unbebaut nein versiegelte
Fläche kein Ausgleich nein
(Hafen)
B-Plan 25.1.2 bebaut nein versiegelte Fläche kein
Ausgleich nein
(Hafen)
2. Änderung bebaut ja hergestellt nein
B-Plan 28.1
(NORMA)
2.Änderung
B-Plan 29 z. gr. Teil bebaut ja hergestellt ja
(Wohnen-Vier) Balkon
B-Plan 30 bebaut nein Maßnahmen wurden im Rahmen ja
(Wohnen der
Erschließung umgesetzt
Schwartow)
B-Plan 31 bebaut nein hergestellt nein
(Wohnen
Metlitzhof)
B-Plan 32 bebaut nein Erhaltungs-und Anpflanzungs- nein
(Wohnen Gebote
wurden mit Baufortschritt
Kulturhaus) hergestellt
B-Plan 34 Verfahren läuft derzeit
(Einkaufsmarkt
Schwartower
Str.)
Gewerbegebiet
1.Änderung
B-Plan 23.1
(sweet-Tec bebaut ja hergestellt ja
Industrie)
B-Plan 23.2
1. Änderung bebaut ja eingeschränkte Nutzung ja
(Photovoltaik) für
Bauer, ÖA gilt auch für
spätere Baufläche
2. Änderung in Bau ja 2/3 nach Bau herzustellen ja
(Rothkötter)
B-Plan 23.3 bebaut ja RRB
fehlt noch ja
(Sweet-Tec
Industrie)
B- Plan 23.4 Verfahren läuft derzeit nein nein ja
(Industrie)
Weiterhin sind dieser Vorlage folgende Pläne beigefügt.
- ein Übersichtslageplan aller in Aufstellung befindlichen und rechtskräftigen Bebauungspläne (Anlage 1)
- Flächen im Eigentum der Stadt (Anlage 2)
-
Bereits
belegte externe ökologischen Ausgleichsflächen (Anlage 3)
-
Verpachtete
landwirtschaftliche Flächen (Anlage 4)
-
Verpachtete
Weidelandflächen (Anlage 5)
Bei der Ausweisung
neuer B- Pläne ist im Einzelnen mit den Gutachtern als auch den Umweltbehörden
zu prüfen und abzustimmen, welche Flächen und Maßnahmen als ökologischer
Ausgleich notwendig und möglich sind.
Die städtischen
Flächen in Elb- und Sudenähe sind naturschutzrechtlich bereits von hohem Wert
und können genau wie Kleingärten nicht noch mehr aufgewertet werden.
Landwirtschaftliche
Flächen können nach Umsetzung des Naturschutzrechtes nur noch eingeschränkt
genutzt werden. Diese Flächen stehen nur
begrenzt zur Verfügung und vermindern den Ertrag des Landwirtes.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
|
Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: wie in Sachdarstellung genannt