Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt in ihrer Sitzung vom 09.03.2017 einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecke gemäß des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) nicht aufzustellen.
Sachdarstellung und Begründung:
Entsprechend der europäischen Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) und § 47c des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) wurden vom Eisenbahnbundesamt im Rahmen der zweiten Stufe der Lärmminderungsplanung Lärmkarten für die Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr aufgestellt.
Die Lärmkarten und die Gemeindestatistik über die Anzahl von Lärm betroffenen Personen sind auf folgender Internetseite abrufbar: http://laermkartierung1.eisenbahn-bundesamt.de/mb3/app.php/application/eba bzw. in der Anlage (Lärmstatistik für die Gemeinde: Boizenburg/Elbe) dargestellt.
Im Gebiet der Stadt Boizenburg ist die Hauptlärmquelle die Eisenbahnstrecke Hamburg-Berlin. Im Ergebnis der Prüfung der Lärmkarten der 2. Stufe des Eisenbahnbundesamtes ergeben sich für den Tag 140 belastete Einwohner und für die Nacht 270 Einwohner in der Stadt Boizenburg.
Für die Aufstellung der 3. Stufe der Lärmminderungsplanung im Jahr 2017 ist dann das Eisenbahnbundesamt zuständig.
Daher ergibt sich seitens der Stadt Boizenburg kein Erfordernis mehr für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes für den Bereich Schienenverkehrslärm, so dass nicht beabsichtigt ist, einen Plan nach § 47d BImSchG aufzustellen.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: Lärmstatistik für die Gemeine: Boizenburg/Elbe