hier: Vereinbarung von Fristen bei Auftragsvergaben
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, dass die Verwaltung verpflichtet ist, ab
sofort für jeden Beschluss der Stadtvertretung einen Termin zur Erledigung
vorzusehen. Bei Ausschreibungen und daraus folgenden Vergaben, auch für
Teilprojekte und Bauabschnitte sind den Auftragnehmern verbindliche Fristen
vorzugeben und für die Nichteinhaltung Vertragsstrafen zu vereinbaren.
Bei absehbaren
Terminänderungen ist die Stadtvertretung binnen drei Wochen unter Angabe der
Gründe zu informieren und einen neuen Termin vorzuschlagen.
Sachdarstellung und Begründung:
In den letzten
Jahren kam es insbesondere bei Bauvorhaben immer wieder zu erheblichen
Verzögerungen, die teilweise auch zu Mehrkosten führten. Wir erwarten, dass der
Beschluss bei Auftragsnehmern zu realistischeren Angeboten als bisher führen
und damit der Stadt Planungssicherheit
verschaffen wird.
Die Fraktion
beantragt eine namentliche Abstimmung.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: Gemeinsamer Antrag der Fraktion BfB sowie der Stadtvertreterin Frau
Katharina Wiener vom 06.10.2016