Beschlussvorschlag:
Der Bericht wird zur
Kenntnis genommen.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Stadt
Boizenburg/Elbe ist auf der Grundlage des Bundesgesetzes über Wasser- und
Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG vom 12.02.1991) und des Gesetzes zur
Ausführung des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände Mecklenburg-Vorpommern
(Wasserverbandsausführungsgesetz – AGWVG
vom 04.08.1992) Mitglied des
Wasser- und Bodenverbandes Boize-Sude-Schaale (WBV). Nach der am 22.12.2000 in Kraft getretenen
Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates der
Europäischen Union zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der
Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik – kurz: Wasserrahmrichtlinie (WRRL)
sollen sich in Mecklenburg-Vorpommern bis spätestens 2027 die Gewässer in einem Zustand befinden, der
nur gering von einem natürlichen Zustand abweicht.
Für die Stadt
Boizenburg/Elbe ist der Gammgraben der einzige zur Verfügung stehende
Vorfluter, in dem alle Abwässer (Oberflächenwasser und Schmutzwasser)
abgeleitet werden können. Dementsprechend liegt hier das Hauptinteresse für die
Bewirtschaftung durch den WBV. In den Verbandsversammlungen wird der
Bürgermeister durch die zuständige Fachbereichsleiterin und gleichzeitig
stellvertretende Bürgermeisterin vertreten. Mit dem Geschäftsführer des WBV
besteht ein regelmäßiger Austausch an Informationen; auch zu kurzfristig
notwendigen Pflegemaßnahmen.
Jährlich wird eine
Verbandsgewässerschau im Gesamtgebiet durchgeführt. Schaubeauftragter für die Gewässer der Stadt
Boizenburg/Elbe ist Herr Benjamin Dierks.
Der Geschäftsführer
des WBV, Herr Schwebs, hat angeboten, über die Arbeit des WBV, insbesondere
auch im Bereich Boizenburg, in einer Sitzung des zuständigen Ausschusses zu
berichten.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: