Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung in der in der Anlage enthaltenen Fassung.
Sachdarstellung und Begründung:
Am 28.05.2016 ist die Verordnung über die Entschädigung der in den
Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden ehrenamtlich Tätigen
(Entschädigungs-verordnung – EntschVO M-V) vom 04.05.2016 in Kraft getreten.
Nach den bisherigen Regelungen der EntschVO M-V konnten stellvertretende sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner nur dann eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung erhalten, wenn bei Fraktionssitzungen das Hauptmitglied nicht anwesend war oder sie bei Ausschusssitzungen ihr Mandat tatsächlich wahrgenommen haben.
Dies ist nun entfallen. Die Regelungen für sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner gelten entsprechend für deren Stellvertretung (§ 14 Abs. 2 S. 3 EntschVO M-V vom 04.05.2016).
Alternativen:
-
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
Entwurf der 3. Satzungsänderung, Stand: 19.09.2016