Betreff
Mandatsnachfolge in der Faktion der SPD hier: Verpflichtung eines Stadtvertreters
Vorlage
126/16/20
Art
Berichtsvorlage

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Gemäß § 23 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) können Gemeindevertreter/innen jederzeit durch schriftliche, unwiderrufliche Erklärung gegenüber der oder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung auf ihr Mandat verzichten.

 

Die Stadtvertreterin Frau Friederike Schmidt hat ihr Mandat zum 22.07.2016  niedergelegt.

 

Aus diesem Grund geht ihr Sitz auf Herrn Reinhold Tiede als nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages der SPD über.

 

Gemäß § 28 Abs. 2 KV M-V erfolgt eine Verpflichtung des Stadtvertreters mit folgender Formel:

 

„Ich verpflichte Sie gemäß § 28 Abs. 2 KV M-V zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Pflichten.“

 

Diese Verpflichtungsformel ist zu unterschreiben.127/12/20/1