Betreff
Mandatsnachfolge in der Faktion der SPD hier: Verpflichtung eines Stadtvertreters
Vorlage
126/16/20
Art
Berichtsvorlage
Sachdarstellung und Begründung:
Gemäß
§ 23 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) können
Gemeindevertreter/innen jederzeit durch schriftliche, unwiderrufliche Erklärung
gegenüber der oder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung auf ihr Mandat
verzichten.
Die
Stadtvertreterin Frau Friederike Schmidt hat ihr Mandat zum 22.07.2016 niedergelegt.
Aus
diesem Grund geht ihr Sitz auf Herrn Reinhold Tiede als nächste Ersatzperson
des Wahlvorschlages der SPD über.
Gemäß
§ 28 Abs. 2 KV M-V erfolgt eine Verpflichtung des Stadtvertreters mit folgender
Formel:
„Ich verpflichte Sie
gemäß § 28 Abs. 2 KV M-V zur gewissenhaften Erfüllung Ihrer Pflichten.“
Diese
Verpflichtungsformel ist zu unterschreiben.