Betreff
Bericht nach § 34 Abs.1 S.2 KV M-V (über-/außerplanmäßige Ausgaben, städtebauliche Verträge 1. Halbjahr 2016)
Vorlage
120/16/20
Art
Berichtsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe nimmt den Bericht des Bürgermeisters nach § 34 Abs.1 S.2 KV M-V hinsichtlich der über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie städtebaulicher Verträge aus dem 1. Halbjahr 2016 zur Kenntnis.

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Gemäß § 34 Abs.1 S.2 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) unterrichtet der Bürgermeister die Stadtvertretung mindestens halbjährlich über die Entscheidungen, die er nach § 22 Abs.4 und Abs.5 KV M-V getroffen hat. Hierbei handelt es sich um Entscheidungen, die dem Bürgermeister nach der Hauptsatzung bis zu bestimmten Wertgrenzen übertragen sind, sowie um Entscheidungen des Bürgermeisters, soweit Aufgaben der obersten Dienstbehörde übertragen sind.

 

Nach § 9 Abs.2 der Hauptsatzung vom 02.04.2012 entscheidet der Bürgermeister u.a. über über- und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einer Wertgrenze von 2.999,99 Euro je Ausgabenfall und über den Abschluss städtebaulicher Verträge (insbes. Erschließungs- und Durchführungsverträge) bis zu einer Wertgrenze von 12.999,99 Euro.

 

Im 1. Halbjahr 2016 ist vom Bürgermeister bzw. seiner Stellvertretung eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 2.683,31 Euro im Teilhaushalt 5 (Bau) genehmigt worden. Es handelt sich hierbei um Kosten der Beweissicherung und höhere Planungskosten für den Kanalbau im Ortsteil Gothmann (Produkt 53800000, Sachkonto 09600240). Die außerplanmäßige Ausgabe ist im 1. Nachtragshaushalt (Beschlussvorlage, Drucksachen Nr. 046/16/10) berücksichtigt worden.

 

Unterhalb der Wertgrenze von § 7 Abs.3 Nr.5 der Hauptsatzung vom 02.04.2012 wurde kein städtebaulicher Vertrag vom Bürgermeister geschlossen.