Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die
Haushaltssatzung 2016 und den Haushaltsplan 2016 für das Städtebauliche
Sondervermögen „Historischer Stadtkern“
Sachdarstellung und Begründung:
Der Ergebnishaushalt 2016 des städtebaulichen Sondervermögens „Historischer Stadtkern“ der Stadt Boizenburg/Elbe enthält geplante Gesamterträge in Höhe von
581 T€.
Die Summe der ordentlichen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2016 beträgt 581 T€, die vollständig auf laufende Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit entfallen.
Damit ist im Ergebnishaushalt 2016 des städtebaulichen Sondervermögens „Historischer Stadtkern“ ein ausgeglichenes Jahresergebnis zu verzeichnen.
Der Finanzhaushalt 2016 enthält insgesamt 455 T€ für Einzahlungen aus Investitionstätigkeit. Davon entfällt ein Betrag in Höhe von 357 T€ auf die investiv verwendbaren Städtebaufördermittel, die sich aus den Mitteln des Bundes, des Landes und der Stadt Boizenburg/Elbe zusammensetzen. Weiterhin sind Einzahlungen aus Verkäufen in Höhe von 87,5 T€ geplant.
Die geplanten investiven Auszahlungen über insgesamt 482 T€ entfallen mit 287 T€ auf die Auszahlungen für die mit Zweckbindung zu Sanierungszwecken an Private ausgereichten Zuschüsse und mit 195 T€ auf Auszahlungen für öffentlich nutzbare Objekte (u.a. 185 T€ für den Neubau von zwei Brücken (Wallgraben und Färbergraben)).
Insgesamt ergibt sich aus der investiven Tätigkeit des städtebaulichen Sondervermögens „Historischer Stadtkern“ der Stadt Boizenburg/Elbe im Haushaltsjahr 2016 ein finanzieller Fehlbetrag über 28 T€, der durch vorhandene liquide Mittel des Bankkontos ausgeglichen werden kann.
Einzahlungen bzw. Auszahlungen im Zusammenhang mit dem Bau des Grundschulzentrums sind nicht enthalten, da noch kein Fördermittelbescheid vorliegt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
|
Folgekosten
|
Betrag
|
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: