Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung und Begründung:
In der STVS vom
12.05.2016 ist der Entwurf der Einzelhandelskonzeption vom 15.04. 2016,
erstellt von der GMA – Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH-, zu
Bericht gegeben worden.
Dieser Entwurf ist
der Landesplanung mit der Bitte um Stellungnahme übersandt worden. Die
Stellungnahme erfolgte mit Schreiben vom 13.05.2016. (s. Anlage 1)
Da der
Planungsstandort als peripher, d.h. autokundenorientiert eingestuft wurde,
wurde eine Unvereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung
abgeleitet.
Im Laufe eines
Gespräches bei der Landesplanung in Schwerin am 15.06.2016 konnten zusätzliche
Argumente vorgebracht werden, die nunmehr in einer ergänzenden Stellungnahme
der GMA Berücksichtigung fanden.
Hierbei handelt es
sich vor allem um die Tatsache, dass im Rahmen der 4. F- Planänderung eine
Änderungsfläche 4.5 „Südöstliche Randbebauung Schwartower Straße“ aufgenommen
ist. Das Ziel war hierbei, den straßenparallelen Wohnungsbau aus der Altstadt
kommend schrittweise in Richtung Nordosten auch auf der südlichen Straßenseite
der Schwartower Straße zu entwickeln. Derzeit befinden sich hier Kleingärten.
Die Grundstücke sind im Eigentum der Stadt und die Infrastruktur liegt bereits
in der Straße. Mit dieser Entwicklung relativiert sich der periphere Standort
des Ansiedlungsvorhabens „Vollsortimenter“. Die GMA ist daraufhin beauftragt
worden, eine Ergänzung zum Einzelhandelskonzept vorzunehmen. Diese Ergänzung
vom 15.07.2016 (s. Anlage 2) ist diesem Bericht ebenfalls beigefügt. Die
Landesplanung hat diese Ergänzung ebenfalls erhalten. Eine erneute
Stellungnahme liegt noch nicht vor.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: Anlage 1 und 2