hier: Antrag auf Nutzung des Boizenburger Stadtwappens im Vereinswappen
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss
der Stadt Boizenburg/Elbe stimmt zu, dass der Verein „Boizenburger Ruderclub
Astoria“ das Boizenburger Stadtwappen in seinem Vereinswappen nutzen darf.
Das Boizenburger
Stadtwappen ist nur für den beantragten Zweck zu verwenden:
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Erstellung
eines eigenen Wappens lt. Muster in der Anlage
Sachdarstellung und Begründung:
Gemäß § 1 Absatz 5 der Hauptsatzung der Stadt Boizenburg/Elbe bedarf die Verwendung des Boizenburger Stadtwappens der Zustimmung des Hauptausschusses.
Wappen genießen als Hoheitszeichen den gleichen Rechtsschutz, wie Name und Bezeichnung, da sie ebenfalls Bestandteil des Persönlichkeitsrechts sind. Die Zustimmung der Verwendung des Wappens wird in Betracht kommen, wenn die Verwendung im gemeindlichen Interesse liegt.
Für die Erlaubnis zur Führung des Stadtwappens wird lt. Gebührentarif zur Verwaltungskostensatzung vom 21.04.2008, Anlage zu §2 Abs. 1, Tarifstelle 2.4. eine Gebühr in Höhe von 20,00 € erhoben.
Der Verein „Boizenburger Ruderclub Astoria“ wurde am 28.06.2016
gegründet und befindet sich momentan im Aufbau der Vereinsstruktur. Der Verein
fördert den Rudersport und verfolgt ausschließlich und unmittelbar die in §
2 der Satzung des „Boizenburger
Ruderclubs Astoria“ genannten gemeinnützigen Zwecke. Eine besondere Förderung
soll dem Breiten- und Jugendsport zuteil werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: Antrag des Vereins „Boizenburger Ruderclub Astoria“ vom 12. Juli 2016
einschließlich Satzung und Wappenmuster