Betreff
Antrag FR-CDU hier: Konzept für kostenfreies und öffentlich zugängliches WLAN-Netzwerk
Vorlage
089/16/FR-CDU
Art
Fraktionsvorlage CDU

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung möge beschließen:

 

1.    Der Bürgermeister wird beauftragt, ein Konzept für die Einführung eines kostenfreien, öffentlich zugänglichen WLAN-Netzwerkes in der Stadt Boizenurg/Elbe („WLAN-Konzept“) zu erarbeiten. Dieses WLAN-Konzept ist insbesondere unter Berücksichtigung der folgenden Maßgaben zu konzipieren:

 

a.    Das WLAN-Konzept soll klären, welche öffentlichen Einrichtungen und welche Liegenschaften der Stadt für die Zurverfügungstellung von Routern zur Bereitstellung des öffentlichen WLAN-Netzwerkes genutzt werden können respektive dafür in Betracht kommen. Gleiches soll für Räumlichkeiten von Unternehmen mit einer Beteiligung der Stadt, insbesondere für die stadteigenen Gesellschaften, geklärt werden. Auf dieser Grundlage soll das WLAN-Konzept möglichst konkrete Standortvorschläge für Router enthalten.

b.    Das W-LAN-Konzept soll Möglichkeiten einer gegenseitig aktivierenden Zusammenarbeit mit den umliegenden Gemeinden zur Bereitstellung eines möglichst weitreichenden öffentlichen WLAN-Netzwerkes untersuchen.

c.    Das W-LAN-Konzept soll eine Lösung aufzeigen, die sich für die Stadt als möglichst kostenneutral darstellt. Um dies zu gewährleisten, soll insbesondere die mögliche Hinzuziehung privater Kooperationspartner aus der Wirtschaft untersucht werden. Auch denkbare Synergieeffekte mit bestehenden privaten Initiativen, sofern vorhanden, sollen analysiert werden.

d.    Das W-LAN-Konzept soll eine Lösung aufzeigen, die so flexibel ist, dass das zu entwickelnde öffentlich zugängliche Netzwerk mit nur geringem Aufwand um eine große Zahl von WLAN-Knotenpunkten erweitert werden kann, damit gewährleistet ist, dass etwa Cafés oder Gaststätten aus privaten Initiativen heraus in Abstimmung mit der Stadt zu einer Vergrößerung des Netzwerkes beitragen können.

e.    Das W-LAN-Konzept soll insbesondere auch touristische Gesichtspunkte berücksichtigen und unter anderem klären, wie besonders stark frequentierte öffentliche Plätze in das Netzwerk einbezogen werden können.

 

2.    Der Bürgermeister hat das erbetene WLAN-Konzept der Stadtverwaltung bis spätestens zum 01.04.2017 vorzulegen. Zuvor ist es den zuständigen Fachausschüssen zu einer Beratung zuzuleiten.

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Nach aktuell noch geltender und vom Bundesgerichtshof 2010 bestätigter Rechtslage besteht für Anbieter öffentlich zugänglicher WLAN-Netzwerke in Deutschland ein erhebliches Rechtsrisiko: Die internetrechtliche Störerhaftung. Demnach haftet der Betreiber eines WLAN-Netzwerkes – verkürzt gesagt – grundsätzlich als „Störer“ für denkbare Rechtsverstöße von Nutzern seines WLAN‑Netzwerkes. Dies selbst dann, wenn er von den Rechtsverstößen keine Kenntnis hatte. Praktischer und häufiger Anwendungsfall für diese Störerhaftung ist etwa das illegale Kopieren von Filmen oder von Musik durch Nutzer eines WLAN-Netzwerkes, was für Netzwerkbetreiber bisher zumindest eine im Zweifelsfall äußerst kostspielige Abmahnung und weitere Rechtskonsequenzen zur Folge haben konnte.

 

Namentlich die vorstehend skizzierte Störerhaftung ist ein wesentlicher Grund dafür, dass es in Deutschland deutlich weniger öffentliche WLAN-Netzwerke gibt als in vielen anderen Ländern. So hinderten haftungsrechtliche Bedenken in der Vergangenheit insbesondere die öffentliche Verwaltung an der Einrichtung öffentlicher Hotspots. Um diese Fehlentwicklung zu stoppen und in Rücksicht auf europarechtliche Vorgaben hat sich die Bundesregierung aktuell jedoch dafür entschieden, die vorstehend beschriebene internetrechtliche Störerhaftung abzuschaffen. Dies insoweit, als Anbieter eines WLAN-Netzwerkes nunmehr von einer Störerhaftung grundsätzlich freigestellt werden sollen. Insbesondere soll es unzulässig werden, dass ein Netzwerkanbieter für das Internetverhalten seiner Nutzer abgemahnt wird. Kurzum soll dasjenige, das für Internetprovider wie Telekom oder Vodafon bereits gilt, nunmehr auch für alle gelten: Öffentliche Orte und Plätze sollen ohne Haftungsrisiko von jedermann mit einem WLAN-Netzwerk versorgt werden können – von Café-Betreibern über Unternehmen bis zur öffentlichen Verwaltung. Die dafür notwendigen Änderungen des Telemediengesetzes sollen spätestens zum Herbst dieses Jahres in Kraft treten.

 

Die vorherzusehende Gesetzänderung ist eine wichtige Triebfeder für eine innovative Digitalisierung und muss auch von der Stadt Boizenburg/ Elbe berücksichtigt werden. Ein kostenfreies öffentliches WLAN-Netzwerk ist ein wichtiger Faktor für eine moderne Gemeinde- und Regionalentwicklung und birgt insbesondere auch eine Chance für eine touristische Attraktivitätssteigerung. Um die mit diesem Zukunftsfeld verbundenen Chancen zu nutzen, ist es angezeigt, dass der Bürgermeister in einer engen Begleitung des Fortschreitens des Gesetzgebungsverfahrens ein tragfähiges WLAN-Konzept unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Maßgaben entwickelt, um eine bestmögliche Ausgangsposition der Stadt für eine Nutzung der neu entstehenden Innovationsmöglichkeiten zu schaffen. Die zeitnahe Erstellung des WLAN-Konzepts soll es ermöglichen, dass das öffentliche WLAN-Netzwerk unserer Stadt schon zur nächsten Sommersaison verfügbar ist.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen: Antrag Fraktion CDU vom 21.06.2016