hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr.35 für den Bereich „
Wohnen am Hof“ in der Fassung vom Juni
2016 wird gebilligt und nach § 3 Abs.2 BauGB für die Dauer eines Monats
öffentlich ausgelegt. Den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme nach § 4 Abs.2 BauGB gegeben
Sachdarstellung und Begründung:
Am 17.12.2015 wurde beschlossen, den B-Plan 35 für den Bereich als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB aufzustellen. Mit der Aufstellung sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für den Bau von 6 EFH geschaffen werden.
Die Anwendungsvoraussetzungen für das beschleunigte Verfahren nach 13 a BauGB liegen vor. Das Vorhaben liegt im Stadtbereich und es erfolgt eine Nachverdichtung. Die festgesetzte Grundfläche im Plangebiet ist kleiner als 20.000 m² und es ergeben sich im Plangebiet keine Vorhaben, die die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht erforderlich machen. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als Wohnbaufläche dargestellt.
Die Planungskosten werden vom Vorhabenträger übernommen.
Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Beschlussvorschlag:
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: Entwurfsunterlagen mit Stand vom Juni 2016