Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss
der Stadt Boizenburg/Elbe genehmigt eine überplanmäßige Aufwendung für
Beraterleistungen im Zusammenhang mit der Ausschreibung und Vergabe der
Reinigungsleistungen in den Schulen in Höhe von max. 5.000,00 € (Produktkonto
21500000/52929000). Deckungsquelle sind Minderaufwendungen für die
Schulsozialarbeit an den Grundschulen (36300000.54151000).
Sachdarstellung und Begründung:
Die Verträge für
die Unterhaltsreinigung und die Glasreinigung in den drei Boizenburger Schulen
bestehen seit dem Jahr 2009.
Die Neuvergabe der
Reinigungsleistungen für die beiden Grundschulen und die Regionale Schule soll
zum 01.01.2017 erfolgen. Eine vertragsgemäße Kündigung der laufenden Verträge
ist bis zum 30.09.2016 möglich.
In den
Haushaltsplan 2016 wurden 4.000,00 € für unterstützende Beraterleistungen im Zusammenhang mit der Ausschreibung und
Vergabe der Reinigungsleistungen
eingeplant. Aufgrund der europaweiten Vergabevorschriften und den ab April 2016
gültigen Regelungen zur Vergabe auf der Internetplattform „e-vergabe.de“
reichen diese Mittel nach Einholung der ersten Beraterangebote nicht aus. Je
nach Berateraufwand ist mit 8.000,00 € bis 9.000,00 € zu rechnen.
Aus diesem Grund
wird eine überplanmäßige
Aufwendung für Beraterleistungen in Höhe von max. 5.000,00 € notwendig.
Grundsätzlich muss
auch der Vergleich mit eigenem städtischen Reinigungspersonal ermittelt und in
die Betrachtung mit herangeführt werden.
Deckungsquelle für
die überplanmäßigen Aufwendungen sind Minderaufwendungen für die
Schulsozialarbeit an den Grundschulen (36300000.54151000), da sich die
Schulsozialarbeiterin derzeit in Elternzeit befindet. Eine Nachbesetzung durch
den IB Wittenburg ist noch nicht erfolgt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: 21500000 Sachkonto: 52929000 HH-Ansatz: 5.200 € Verausgabt:
0 € Noch verfügbar: 5.200 € |
Deckungsvorschlag: 36300000.54151000 |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: