Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
genehmigt die außerplanmäßige Aufwendung für die externe Entgelt- und
Besoldungsabrechnung sowie die Durchführung ergänzender
Personalverwaltungsaufgaben in Höhe von 11.666,46 €.
Die Deckung erfolgt aus dem Produkt: 11200000 (Personal), Sachkonto: 50220000 (Dienstbezüge Arbeitnehmer).
Sachdarstellung und Begründung:
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen sind gemäß § 50
Absatz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nur
zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung
gewährleistet ist.
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe hat am 12.05.2016 beschlossen, die Entgelt- und Besoldungsabrechnung sowie ergänzende Personalverwaltungsaufgaben ab 01.07.2016 extern zu vergeben. Insofern wird auf die Beschlussvorlage, Drucksachen Nr. 061/16/20 verwiesen.
Die außerplanmäßige Aufwendung ist sowohl sachlich und zeitlich unaufschiebbar als auch unvorhergesehen. Die Deckung ist gewährleistet und erfolgt grundsätzlich durch die geplanten Personalkosten bei der Stelle Sachbearbeiter/in Entgelt- und Besoldungsabrechnung (Produkt 11200000 – Personal, Sachkonto 50220000 – Dienstbezüge Arbeitnehmer).
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: -