Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe genehmigt den Antrag der Verwaltung, die
bestehende Benutzungs- und
Entgeltordnung für Sportstätten in Trägerschaft der Stadt Boizenburg/Elbe bis
zum 31. Dezember 2016 zu verlängern.
Sachdarstellung und Begründung:
Die
Drucksachen-Nr.: 151/15/30 wurde am 24.11.2015 im Ausschuss für Soziales,
Kultur und Sport behandelt weiter empfohlen. Anschließend wurden Anmerkungen
und Anregungen aus der Stadtvertretung hinsichtlich des Inhaltes der
Benutzerordnung, aber auch der Kalkulation gegeben. Es wurde beantragt, die
Kalkulation extern erstellen zu lassen und im 1. Nachtrag zum HHP 2016 die
entsprechende Finanzierung sichergestellt. Die externe Ermittlung der
Gebührenkalkulation liegt noch nicht vor.
Die Verwaltung
beantragt eine Verlängerung der bestehenden Benutzungs- und Entgeltordnung bis
zur möglichen Vorlage einer Entscheidung auf der Grundlage der externen
Gebührenkalkulation; spätestens bis zum 31. Dezember 2016.
Alternativen: