Betreff
Benutzungs-und Entgeltordnung für Sportstätten in Trägerschaft der Stadt Boizenburg/Elbe
Vorlage
151/15/30/2
Art
Ergänzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe genehmigt den Antrag der Verwaltung, die bestehende   Benutzungs- und Entgeltordnung für Sportstätten in Trägerschaft der Stadt Boizenburg/Elbe bis zum 31. Dezember 2016 zu verlängern.

 


Sachdarstellung und Begründung:

Die Drucksachen-Nr.: 151/15/30 wurde am 24.11.2015 im Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport behandelt weiter empfohlen. Anschließend wurden Anmerkungen und Anregungen aus der Stadtvertretung hinsichtlich des Inhaltes der Benutzerordnung, aber auch der Kalkulation gegeben. Es wurde beantragt, die Kalkulation extern erstellen zu lassen und im 1. Nachtrag zum HHP 2016 die entsprechende Finanzierung sichergestellt. Die externe Ermittlung der Gebührenkalkulation liegt noch nicht vor.

 

Die Verwaltung beantragt eine Verlängerung der bestehenden Benutzungs- und Entgeltordnung bis zur möglichen Vorlage einer Entscheidung auf der Grundlage der externen Gebührenkalkulation; spätestens bis zum 31. Dezember 2016.

 

 

Alternativen: