Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
beschließt auf ihrer Sitzung am 12.05.2016, dass bei zukünftigen
Auftragsvergaben, insbesondere bei Bau- und Instandhaltung von Gebäuden oder
Straßen, die Fristen für die Fertigstellung des gesamten Auftrages sowie
einzelner Abschnitte gesetzt werden. Für den Fall der Nichteinhaltung der
vereinbarten Fristen werden Verzugsstrafen mit den ausführenden Firmen und den
zuständigen Architekten vereinbart.
Sachdarstellung und Begründung:
In den letzten
Monaten und Jahren kam es immer wieder zu Verzögerungen bei der Umsetzung von
Bauvorhaben. Nicht selten hatten diese Verzögerungen finanzielle Auswirkungen,
die die Stadt getragen hat. Um weiteren Verlusten vorzubeugen, ist eine
Fristsetzung bei Bauvorhaben sinnvoll. Da der Haushalt der Stadt knapp
kalkuliert ist und die Stadt verpflichtet ist verantwortungsbewusst mit Steuergeldern
umzugehen, sollte eine Fristsetzung künftige zusätzliche Ausgaben reduzieren
und zwingend erforderlich sein.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: Antrag der FR-CDU vom 26.04.2016