Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe genehmigt zahlungsunwirksame außerplanmäßige Aufwendungen im
Jahresabschluss 2012
- für die nicht investiv verwendeten Anteile der von der Stadt
Boizenburg/Elbe an das Städtebauliche Sondervermögen geleistete
Eigenanteile in Höhe von 50.256,16 € (Produktkonto 62300000/54148000).
Deckungsquelle sind Mehrerträge aus Holzverkäufen (55500000.46290000).
- für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Risiken aus der
Rückzahlung von Kanalanschlussbeiträgen in Höhe von 236.000 €.
Deckungsquelle sind Mehrerträge aus Abwassergebühren (53800000.43221000).
Sachdarstellung und Begründung:
Bei den beiden
außerplanmäßigen Aufwendungen handelt es sich im Jahresabschluss 2012 um
zahlungsunwirksame Buchungen in der Ergebnisrechnung, für die keine Planansätze
vorhanden sind.
zu 1.:
Im Jahre 2012
wurden von der Stadt Boizenburg/Elbe Eigenanteile an das Städtebauliche Sondervermögen
in Höhe von ca. 98.000 € als investive Auszahlungen geleistet.
Davon entfallen nach
Berechnungen durch den externen Berater (nach Erstellung des Jahresabschlusses
2012 des Städtebaulichen Sondervermögens) auf nicht investiv im Sondervermögen
verwendete Anteile 50.256,16 €, die den
Kernhaushalt der Stadt im Ergebnishaushalt belasten.
Deckungsquelle sind
Mehrerträge aus Holzverkäufen (55500000.46290000).
zu 2.:
Mit Schreiben vom
24.02.2016 wurde gegenüber der Stadt Boizenburg/Elbe eine Rückforderung von
geleisteten Anschlussbeiträgen in Höhe von 472.079,97€ aus den
Heranziehungsbescheiden in Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 01. November
2012 von einem Boizenburger Anschlussbeitragspflichtigen geltend gemacht. Zur
Begründung wird auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom
12.November 2015 - 1 BvR 2961/14 verwiesen.
Nach Aussagen des Rechtsanwalts der Stadt Boizenburg/Elbe ist diese
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die sich mit der Rechtslage in
Brandenburg befasst, nicht auf die Rechtslage in Mecklenburg-Vorpommern
übertragbar. Allerdings wird davon ausgegangen, dass diese Rechtsfrage für M-V
in absehbarer Zeit vom Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern und ggfs.
auch vom Bundesverwaltungsgericht entschieden wird (siehe Anlage 1).
Aufgrund dieser
noch ausstehenden Entscheidung wird aus Vorsichtsgründen eine Rückstellung für
ungewisse Risiken aus der Rückzahlung von Anschlussbeiträgen in Höhe von 50%
(=236.000,00 €) gebildet.
Deckungsquelle sind
Mehrerträge aus Abwassergebühren (53800000.43221000).
Die Mehrerträge resultierten aus der von der
Stadtvertretung am 13.12.2011 beschlossenen Gebührenerhöhung
Schmutzwasser.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: Zu 1.: Mehrerträge 55500000/46290000 Zu 2.:
Mehrerträge 53800000/43221000 |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: