Betreff
außerplanmäßige Aufwendungen im Jahresabschluss 2012 (Städtebaul. Sondervermögen und Rückstellung ungewisse Risiken)
Vorlage
065/16/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe genehmigt zahlungsunwirksame  außerplanmäßige Aufwendungen im Jahresabschluss 2012

 

  1. für die nicht investiv verwendeten Anteile der von der Stadt Boizenburg/Elbe an das Städtebauliche Sondervermögen geleistete Eigenanteile in Höhe von 50.256,16 € (Produktkonto 62300000/54148000). Deckungsquelle sind Mehrerträge aus Holzverkäufen (55500000.46290000).
  2. für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Risiken aus der Rückzahlung von Kanalanschlussbeiträgen in Höhe von 236.000 €. Deckungsquelle sind Mehrerträge aus Abwassergebühren (53800000.43221000).

 

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Bei den beiden außerplanmäßigen Aufwendungen handelt es sich im Jahresabschluss 2012 um zahlungsunwirksame Buchungen in der Ergebnisrechnung, für die keine Planansätze vorhanden sind.

 

zu 1.:

 

Im Jahre 2012 wurden von der Stadt Boizenburg/Elbe Eigenanteile an das Städtebauliche Sondervermögen in Höhe von ca. 98.000 € als investive Auszahlungen geleistet.

Davon entfallen nach Berechnungen durch den externen Berater (nach Erstellung des Jahresabschlusses 2012 des Städtebaulichen Sondervermögens) auf nicht investiv im Sondervermögen verwendete Anteile 50.256,16 €, die den  Kernhaushalt der Stadt im Ergebnishaushalt belasten.

 

Deckungsquelle sind Mehrerträge aus Holzverkäufen (55500000.46290000).

 

 

zu 2.:

 

Mit Schreiben vom 24.02.2016 wurde gegenüber der Stadt Boizenburg/Elbe eine Rückforderung von geleisteten Anschlussbeiträgen in Höhe von 472.079,97€ aus den Heranziehungsbescheiden in Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 01. November 2012 von einem Boizenburger Anschlussbeitragspflichtigen geltend gemacht. Zur Begründung wird auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 12.November 2015 - 1 BvR 2961/14 verwiesen.                                                                                                                                           Nach Aussagen des Rechtsanwalts der Stadt Boizenburg/Elbe ist diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die sich mit der Rechtslage in Brandenburg befasst, nicht auf die Rechtslage in Mecklenburg-Vorpommern übertragbar. Allerdings wird davon ausgegangen, dass diese Rechtsfrage für M-V in absehbarer Zeit vom Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern und ggfs. auch vom Bundesverwaltungsgericht entschieden wird (siehe Anlage 1).

Aufgrund dieser noch ausstehenden Entscheidung wird aus Vorsichtsgründen eine Rückstellung für ungewisse Risiken aus der Rückzahlung von Anschlussbeiträgen in Höhe von 50% (=236.000,00 €) gebildet.

 

Deckungsquelle sind Mehrerträge aus Abwassergebühren (53800000.43221000).

Die Mehrerträge resultierten aus der von der Stadtvertretung am 13.12.2011 beschlossenen Gebührenerhöhung Schmutzwasser.  

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

Zu 1.: Mehrerträge 55500000/46290000

 

Zu 2.: Mehrerträge 53800000/43221000     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen: