Betreff
Mitgliedschaft in der Forstbetriebsgemeinschaft Waldverein Schildfeld
Vorlage
058/16/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt, Mitglied in der Forstbetriebsgemeinschaft Waldverein Schildfeld zu werden und beauftragt und berechtigt den Bürgermeister, Herrn Jäschke, die entsprechenden Unterlagen zu unterzeichnen.

 

Über die Bewirtschaftung der Forst ist halbjährlich im zuständigen Ausschuss

(AWTUOS ) zu berichten.

 


Sachdarstellung und Begründung:

Die Stadt Boizenburg/Elbe hatte seit 1993 über 20 Jahre einen Rahmenvertrag über forstwirtschaftliche Maßnahmen im Kommunalwald, der zum Jahresende 2013 gekündigt wurde.

 

Staatswald sowie Körperschafts- und Privatwald über 100 Hektar Größe sind nach Forsteinrichtungswerken für zehnjährige Zeiträume durch forstliche Fachkräfte zu bewirtschaften.

 

Im Dezember 2013 wurde ein entsprechender Auftrag zur Erstellung eines Forsteinrichtungswerkes (FE) an die Ostdeutsche Gesellschaft für Forstplanung mbH erteilt. Die Ergebnisse des FE wurden den Gremien der Stadt Boizenburg/Elbe vorgestellt und Empfehlungen zur zukünftigen Bewirtschaftung des Stadtwaldes formuliert.

Auf der Grundlage des FE ist nun über die zukünftige Bewirtschaftung des Kommunalwaldes durch eine forstliche Fachkraft zu entscheiden.

 

Dabei gibt es zwei Alternativen :

1. Die Waldbewirtschaftung kann – wie in den Vorjahren praktiziert – an ein Forstbewirtschaftungsunternehmen vergeben werden, dazu wäre eine entsprechende Ausschreibung durchzuführen.

2. Die Stadt Boizenburg / Elbe wird Mitglied in der Forstbetriebsgemeinschaft Waldverein Schildfeld (FBG). Die FBG ist ein rechtsfähiger Verein mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb gemäß § 22 BGB. Sie ist Gesellschafter der Forstwirtschaftlichen Vereinigung Lüneburg GmbH ( FVL ). Die FVL führt die Geschäfte für die FBG. Die Bewirtschaftung des Waldes würde durch forstliche Fachkräfte des Fortsamtes Schildfeld durchgeführt. Die Maßnahmen wären vorab mit dem in der Stadtverwaltung zuständigen Mitarbeiter/in abzustimmen. Auf Basis der bestehenden Forsteinrichtung erfolgt eine jährliche Planung der Bewirtschaftungsmaßnahmen inklusive der Aufstellung der Kosten und Erlöse. Die Maßnahmen sind so zu gestalten, dass eine Kostendeckung gewährleistet ist.

 

Die Mitgliedsbeiträge zur FBG betragen :

Jahresbeitrag :

2,00 €/ha bis 10 ha                            =          20,00 €

1,00 €/ha bis 100 ha                          =          90,00 €

0,50 €/ha über 100 ha                                   =          235,00 €

jeweils inklusive Mehrwertsteuer

Bei ca. 570 Hektar Stadtwald beträgt

somit der jährliche Mitgliedsbeitrag zur FBG 345,00 €.

 

Über die Vorteile einer Mitgliedschaft hatte Forstamtsleiter Stübe mehrmals vor den Gremien der Stadt Boizenburg / Elbe berichtet.

 

Alternativen:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen:

Satzung für die FBG Waldverein Schildfeld