Beschlussvorschlag:
Die
Stadtvertretung beschließt, Mitglied in der Forstbetriebsgemeinschaft
Waldverein Schildfeld zu werden und beauftragt und berechtigt den Bürgermeister,
Herrn Jäschke, die entsprechenden Unterlagen zu unterzeichnen.
Über die
Bewirtschaftung der Forst ist halbjährlich im zuständigen Ausschuss
(AWTUOS )
zu berichten.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Stadt
Boizenburg/Elbe hatte seit 1993 über 20 Jahre einen Rahmenvertrag über
forstwirtschaftliche Maßnahmen im Kommunalwald, der zum Jahresende 2013
gekündigt wurde.
Staatswald
sowie Körperschafts- und Privatwald über 100 Hektar Größe sind nach
Forsteinrichtungswerken für zehnjährige Zeiträume durch forstliche Fachkräfte zu bewirtschaften.
Im
Dezember 2013 wurde ein entsprechender Auftrag zur Erstellung eines
Forsteinrichtungswerkes (FE) an die Ostdeutsche Gesellschaft für Forstplanung
mbH erteilt. Die Ergebnisse des FE wurden den Gremien der Stadt Boizenburg/Elbe
vorgestellt und Empfehlungen zur zukünftigen Bewirtschaftung des Stadtwaldes
formuliert.
Auf der
Grundlage des FE ist nun über die zukünftige Bewirtschaftung des Kommunalwaldes
durch eine forstliche Fachkraft zu entscheiden.
Dabei gibt
es zwei Alternativen :
1. Die
Waldbewirtschaftung kann – wie in den Vorjahren praktiziert – an ein
Forstbewirtschaftungsunternehmen vergeben werden, dazu wäre eine entsprechende
Ausschreibung durchzuführen.
2. Die
Stadt Boizenburg / Elbe wird Mitglied in der Forstbetriebsgemeinschaft
Waldverein Schildfeld (FBG). Die FBG ist ein rechtsfähiger Verein mit
wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb gemäß § 22 BGB. Sie ist Gesellschafter der
Forstwirtschaftlichen Vereinigung Lüneburg GmbH ( FVL ). Die FVL führt die
Geschäfte für die FBG. Die Bewirtschaftung des Waldes würde durch forstliche
Fachkräfte des Fortsamtes Schildfeld durchgeführt. Die Maßnahmen wären vorab
mit dem in der Stadtverwaltung zuständigen Mitarbeiter/in abzustimmen. Auf
Basis der bestehenden Forsteinrichtung erfolgt eine jährliche Planung der
Bewirtschaftungsmaßnahmen inklusive der Aufstellung der Kosten und Erlöse. Die
Maßnahmen sind so zu gestalten, dass eine Kostendeckung gewährleistet ist.
Die
Mitgliedsbeiträge zur FBG betragen :
Jahresbeitrag
:
2,00 €/ha
bis 10 ha = 20,00 €
1,00 €/ha
bis 100 ha = 90,00 €
0,50 €/ha
über 100 ha = 235,00 €
jeweils
inklusive Mehrwertsteuer
Bei ca.
570 Hektar Stadtwald beträgt
somit der
jährliche Mitgliedsbeitrag zur FBG 345,00
€.
Über die
Vorteile einer Mitgliedschaft hatte Forstamtsleiter Stübe mehrmals vor den
Gremien der Stadt Boizenburg / Elbe berichtet.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................