Betreff
Bebauungsplan Nr. 34 für das Gebiet "Einkaufsmarkt an der Schwartower Straße"
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
163/15/30/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

Für den im Lageplan vom Oktober 2015 dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs.1 BauGB der Bebauungsplan Nr. 34 für den Geltungsbereich „Einkaufsmarkt an der Schwartower Straße“ aufgestellt.

 

Der Bebauungsplan wird inklusive einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht im zweistufigen Verfahren aufgestellt

 


Sachdarstellung und Begründung:

Es ist beabsichtigt am Knotenpunkt Schwartower Straße/ Dr.- Alexander- Straße auf der östlichen Seite der Schwartower Straße einen Lebensmittelvollsortimenter mit ca. 1800 qm Verkaufsfläche und weiteren 200 qm Verkaufsfläche für Nebenshops (z.Bsp. Backshop) anzusiedeln.

Ein Großteil der Fläche des früheren Klärwerkes werden dabei überplant und es müssen im nördlichen Teil des früheren Klärwerkes ein neues Pumpwerk und ein Rückhaltebecken errichtet werden. Einige Kleingärten müssen verlegt und die Erschließung der Kleingärten neu geregelt werden. Es sind neue Bushaltestellen einzurichten und es sollte überprüft werden, ob beim Verkehrsknotenausbau eine Kreisverkehrslösung möglich ist.

Der zukünftige Geltungsbereich ist ca. 2,31 ha groß und umfasst nur städtische Grundstücke.

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan sind die Flächen als „Fläche für Gemeinbedarf, Sport, Freizeit, Feuerwehr, THW“ als auch als Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Kleingärten“ dargestellt.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau des Lebensmittelvollsortimenters zu schaffen, ist es erforderlich, ein Bebauungsplanverfahren und eine Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Gem. § 8 Abs. 3 BauGB kann ein Bebauungsplan auch gleichzeitig mit dem Flächennutzungsplan aufgestellt, geändert oder ergänzt werden (Parallelverfahren). Der Bebauungsplan wird inklusive einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht im zweistufigen Verfahren aufgestellt.

Zukünftig sollen eine ca. 1,0 ha große Fläche gem. § 11 BauNVO als sonstiges Sondergebiet „Einzelhandel“, weitere Flächen als öffentliche Verkehrsfläche und eine Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen, hier Abwasseranlagen, festgesetzt werden.

 

 

Alternativen:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen:

Lageplan mit Darstellung des Geltungsbereiches