Betreff
Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder der Wahlvorstände
(Landtagswahl am 04.09.2016)
Vorlage
054/16/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, den Mitgliedern der Wahlvorstände am Wahltag folgende Aufwandsentschädigungen nach § 14 Abs. 1 S. 2 LKWO M-V zu gewähren:

Funktion

Urnenwahlbezirke

Briefwahlbezirk

Wahlvorsteher/innen

Stellvertretungen, Schriftführer/innen

50 Euro

45 Euro

35 Euro

30 Euro

stellvertretende Schriftführer/innen, Beisitzer/innen

35 Euro

25 Euro

 

Darüber hinaus wird am Wahltag ein Verpflegungsgeld von 40 Euro je Wahlvorstand bzw. von 20 Euro für den Briefwahlvorstand gezahlt.

 

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Am 04.09.2016 findet in der Stadt Boizenburg/Elbe die Landtagswahl M-V statt. Zur Durchführung der Landtagswahl M-V werden voraussichtlich 11 Wahlbezirke eingerichtet, mit jeweils sieben Wahlhelferinnen und Wahlhelfern und ein Briefwahlvorstand mit sechs Wahlhelferinnen und Wahlhelfern besetzt.

Gemäß § 12 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V (LKWG M-V) haben die Mitglieder der Wahlorgane Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Die Aufwandsentschädigung beträgt nach § 14 Abs. 1 S. 1 Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) 21 Euro am Wahltag für die Mitglieder der Wahlvorstände. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder der Wahlvorstände, wenn sie außerhalb ihres Wahlbezirkes tätig werden, Ersatz ihrer notwendigen Fahrtkosten in entsprechender Anwendung des Landesreisekostenrechts.

Die Stadtvertretung kann für die Mitglieder der Wahlvorstände eine höhere Aufwandsentschädigung beschließen, die auch nach Funktionen differenziert werden kann (§ 14 Abs. 1 S. 2 LKWO M-V).

Um  ausreichend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer auf freiwilliger Basis gewinnen zu können und als Anerkennung für die Wahlhelfer/innen, die seit Jahren für die Stadt Boizenburg/Elbe im Einsatz sind, wird vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigungen zu erhöhen.

Bisher wurden folgende Aufwandsentschädigungen gezahlt:

Funktion

Urnenwahlbezirke

Briefwahlbezirk

Wahlvorsteher/innen sowie deren  Stellvertretungen, Schriftführer/innen

40 Euro

30 Euro

stellvertretende Schriftführer/innen, Beisitzer/innen

30 Euro

25 Euro

 

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Stadt Boizenburg/Elbe eine erhöhte Aufwandsentschädigung nicht im vollen Umfang vom Land Mecklenburg-Vorpommern erstattet wird, sondern lediglich 21 Euro nach § 14 Abs. 1 S. 1 LKWO M-V.

Der 21 Euro übersteigende Betrag ist von der Stadt Boizenburg/Elbe zu tragen und kostet für alle städtischen Wahlvorstände voraussichtlich 1.507,00 Euro.

 

Alternativen:

 

  1. Als Aufwandsentschädigung wird den Mitgliedern der Wahlorgane der von der Landes- und Kommunalwahlordnung vorgeschriebene Mindestbetrag von 21 Euro gezahlt.
  2. Als Aufwandsentschädigung wird für die Mitglieder der Wahlorgane ein Betrag von … Euro festgesetzt.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:            12100000

Sachkonto:         50190000 +52910000

HH-Ansatz:         3.700,00 €

Verausgabt:        0,00 €

Noch verfügbar: 3.000,00 € + 700,00 €

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:             Unterschrift

 

Fachbereich I                          ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                             ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte    ............................................


Anlagen: