(Landtagswahl am 04.09.2016)
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, den Mitgliedern der
Wahlvorstände am Wahltag folgende Aufwandsentschädigungen nach § 14 Abs. 1 S. 2
LKWO M-V zu gewähren:
Funktion |
Urnenwahlbezirke |
Briefwahlbezirk |
Wahlvorsteher/innen Stellvertretungen,
Schriftführer/innen |
50 Euro 45 Euro |
35 Euro 30 Euro |
stellvertretende
Schriftführer/innen, Beisitzer/innen |
35 Euro |
25 Euro |
Darüber hinaus wird
am Wahltag ein Verpflegungsgeld von 40 Euro je Wahlvorstand bzw. von 20 Euro
für den Briefwahlvorstand gezahlt.
Sachdarstellung und Begründung:
Am 04.09.2016 findet in der Stadt Boizenburg/Elbe die Landtagswahl M-V
statt. Zur Durchführung der Landtagswahl M-V werden voraussichtlich 11
Wahlbezirke eingerichtet, mit jeweils sieben Wahlhelferinnen und Wahlhelfern
und ein Briefwahlvorstand mit sechs Wahlhelferinnen und Wahlhelfern besetzt.
Gemäß § 12 Abs. 1
Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V (LKWG M-V) haben die Mitglieder der
Wahlorgane Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Die Aufwandsentschädigung
beträgt nach § 14 Abs. 1 S. 1 Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) 21
Euro am Wahltag für die Mitglieder der Wahlvorstände. Darüber hinaus erhalten
die Mitglieder der Wahlvorstände, wenn sie außerhalb ihres Wahlbezirkes tätig
werden, Ersatz ihrer notwendigen Fahrtkosten in entsprechender Anwendung des
Landesreisekostenrechts.
Die
Stadtvertretung kann für die Mitglieder der Wahlvorstände eine höhere
Aufwandsentschädigung beschließen, die auch nach Funktionen differenziert
werden kann (§ 14 Abs. 1 S. 2 LKWO M-V).
Um ausreichend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
auf freiwilliger Basis gewinnen zu können und als Anerkennung für die Wahlhelfer/innen,
die seit Jahren für die Stadt Boizenburg/Elbe im Einsatz sind, wird
vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigungen zu erhöhen.
Bisher wurden
folgende Aufwandsentschädigungen gezahlt:
Funktion |
Urnenwahlbezirke |
Briefwahlbezirk |
Wahlvorsteher/innen
sowie deren Stellvertretungen,
Schriftführer/innen |
40 Euro |
30 Euro |
stellvertretende
Schriftführer/innen, Beisitzer/innen |
30 Euro |
25 Euro |
In diesem
Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Stadt Boizenburg/Elbe eine
erhöhte Aufwandsentschädigung nicht im vollen Umfang vom Land
Mecklenburg-Vorpommern erstattet wird, sondern lediglich 21 Euro nach § 14 Abs.
1 S. 1 LKWO M-V.
Der 21 Euro
übersteigende Betrag ist von der Stadt Boizenburg/Elbe zu tragen und kostet für
alle städtischen Wahlvorstände voraussichtlich 1.507,00 Euro.
Alternativen:
- Als Aufwandsentschädigung wird den Mitgliedern der Wahlorgane der von der Landes- und Kommunalwahlordnung vorgeschriebene Mindestbetrag von 21 Euro gezahlt.
- Als Aufwandsentschädigung wird für die Mitglieder der Wahlorgane
ein Betrag von … Euro festgesetzt.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: 12100000 Sachkonto: 50190000 +52910000 HH-Ansatz: 3.700,00 € Verausgabt: 0,00 € Noch verfügbar: 3.000,00 € + 700,00 € |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: