Betreff
Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg
hier: erste Beteiligungsstufe
Vorlage
053/16/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung stimmt der genannten Stellungnahme zu.

 


Sachdarstellung und Begründung:

Im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms WM hat der Planungsverband beschlossen, eine Neufassung des Kapitels 6.5 „Energie“ einschließlich der raumordnerischen Festlegungen für die Eignungsgebiete für Windenergieanlagen vorzunehmen. Gleichzeitig wurde beschlossen, die erste Stufe der Beteiligung durchzuführen. Die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen erfolgt bis zum 30.05.2016.

 

Obwohl der Planungsverband mit Schreiben vom 04.05.2015 im Rahmen der informellen Vorabbeteiligung über die Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Boizenburg/Elbe mit dem Ziel der Darstellung von Sonderbauflächen zur Nutzung der Windenergie informiert worden ist, ist das Gebiet der Stadt Boizenburg/Elbe weder als neues Eignungsgebiet für Windenergie noch als Potenzialsuchraum vorgesehen.

 

In einem Gespräch mit dem Energieministerium vom 07.04.16 wurde erklärt, dass der Planungsverband festgelegt hat, dass zu Wohnnutzungen auch im Außenbereich ein Abstand von 1000 m einzuhalten ist (vorher 800m). Damit reduziert sich die auf Schwartower Gebiet liegende Fläche auf 2,9 ha, womit die Mindestgröße eines Windeignungsgebietes als Ausschlusskriterium von 35 ha bei weitem nicht erreicht wird.

 

Auffällig ist, dass die Übersichtskarte der Planungsregion mit der Darstellung von vorgeschlagenen Eignungsgebieten gerade im südwestlichen Teil nur nördlich von Boizenburg/Elbe 2 Suchräume und einen Suchraum bei Neu Gülze ausweist. Damit ist im Südwesten der Planungsregion eine erheblich geringere Ausweisung von möglichen Suchräumen feststellbar. Eignungsgebiete sind überhaupt nicht dargestellt.

 

Das sieht im Inneren von Westmecklenburg ganz anders aus. Hier häufen sich sowohl die Eignungsgebiete als auch die Potenzialsuchräume.

 

Betrachtet man aber die aus dem 1000 m Abstand zur Wohnnutzung resultierenden Flächen im Außenbereich, d.h. die Flächen auf dem Gebiet von Gresse (3,3 ha – Fläche 1), Schwartow (2,9 ha –Fläche 2) und Neu Gülze (37,2 ha – Fläche 3) im räumlichen Zusammenhang ergibt sich eine Fläche von insgesamt 43,4 ha als möglicher Suchraum. Damit wäre das Ausschlusskriterium von 35 ha sogar überschritten.

 

Daher wird angeregt, die Potenzialsuchräume in ihrem räumlichen Zusammenhang im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung neu zu bewerten.

 

Eine Übersichtskarte für die Suchräume für Vorranggebiete der Windenergie in Boizenburg/Elbe, Gresse und Neu Gülze ist als Anlage mit Stand vom April 2016 beigefügt.

 

Es wird empfohlen, eine Stellungnahme mit o.g. Inhalt im Rahmen der ersten Stufe des Beteiligungsverfahrens abzugeben:

 

Alternativen:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen:

Übersichtskarte für die Suchräume für Vorranggebiete der Windenergie