hier: erste Beteiligungsstufe
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
stimmt der genannten Stellungnahme zu.
Sachdarstellung und Begründung:
Im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalen
Raumentwicklungsprogramms WM hat der Planungsverband beschlossen, eine
Neufassung des Kapitels 6.5 „Energie“ einschließlich der raumordnerischen
Festlegungen für die Eignungsgebiete für Windenergieanlagen vorzunehmen.
Gleichzeitig wurde beschlossen, die erste Stufe der Beteiligung durchzuführen.
Die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen erfolgt bis zum 30.05.2016.
Obwohl der Planungsverband mit Schreiben vom 04.05.2015 im Rahmen der
informellen Vorabbeteiligung über die Aufstellung der 5. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Stadt Boizenburg/Elbe mit dem Ziel der Darstellung
von Sonderbauflächen zur Nutzung der Windenergie informiert worden ist, ist das
Gebiet der Stadt Boizenburg/Elbe weder als neues Eignungsgebiet für Windenergie
noch als Potenzialsuchraum vorgesehen.
In einem Gespräch mit dem Energieministerium vom 07.04.16 wurde erklärt,
dass der Planungsverband festgelegt hat, dass zu Wohnnutzungen auch im
Außenbereich ein Abstand von 1000 m einzuhalten ist (vorher 800m). Damit
reduziert sich die auf Schwartower Gebiet liegende Fläche auf 2,9 ha, womit die
Mindestgröße eines Windeignungsgebietes als Ausschlusskriterium von 35 ha bei
weitem nicht erreicht wird.
Auffällig ist, dass die Übersichtskarte der Planungsregion mit der
Darstellung von vorgeschlagenen Eignungsgebieten gerade im südwestlichen Teil
nur nördlich von Boizenburg/Elbe 2 Suchräume und einen Suchraum bei Neu Gülze
ausweist. Damit ist im Südwesten der Planungsregion eine erheblich geringere
Ausweisung von möglichen Suchräumen feststellbar. Eignungsgebiete sind
überhaupt nicht dargestellt.
Das sieht im Inneren von Westmecklenburg ganz anders aus. Hier häufen
sich sowohl die Eignungsgebiete als auch die Potenzialsuchräume.
Betrachtet man aber die aus dem 1000 m Abstand zur Wohnnutzung
resultierenden Flächen im Außenbereich, d.h. die Flächen auf dem Gebiet von
Gresse (3,3 ha – Fläche 1), Schwartow (2,9 ha –Fläche 2) und Neu Gülze (37,2 ha
– Fläche 3) im räumlichen Zusammenhang ergibt sich eine Fläche von insgesamt
43,4 ha als möglicher Suchraum. Damit wäre das Ausschlusskriterium von 35 ha
sogar überschritten.
Daher wird angeregt, die Potenzialsuchräume in ihrem räumlichen
Zusammenhang im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung neu zu bewerten.
Eine Übersichtskarte für die Suchräume für Vorranggebiete der
Windenergie in Boizenburg/Elbe, Gresse und Neu Gülze ist als Anlage mit Stand
vom April 2016 beigefügt.
Es wird empfohlen, eine Stellungnahme mit o.g. Inhalt im Rahmen der
ersten Stufe des Beteiligungsverfahrens abzugeben:
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
|
Folgekosten
|
Betrag
|
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
Übersichtskarte für
die Suchräume für Vorranggebiete der Windenergie