Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertreter
beschließen auf ihrer Sitzung am 12.05.2016 die Aufhebung des Sperrvermerkes
für die HH-Stelle 54100000-09600290 Baumaßnahme Berliner Straße/
Kreuzungsbereich bis Ampelkreuzung B5.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Stadt
Boizenburg hat für die Sanierung der Oberflächen der 3 Bauabschnitte
1. Kreuzung
Tankstelle bis Ampelkreuzung B5,
2. Kreuzung
Tankstelle bis Anschluss Berliner Straße Durchlass
3. Kreuzungsbereich
an der Tankstelle
beim Straßenbauamt
Schwerin (SBA SN) am 20.10.2015 eine Anmeldung zur Aufnahme in das
Förderprogramm der Kommunalen Straßenbaurichtlinie (KommStrabauRL)(Anlage 1 zur
Richtlinie) gestellt.
Die Maßnahme wurde
in den Haushalt 2016 eingestellt und mit einem Sperrvermerk - nur bei Förderung
vom Land- versehen.
Am 11.02.2016
erhielt die Stadt vom SBA SN einen Prüfvermerk zur Maßnahme, in dem die
Bewilligungsbehörde mitteilt, dass das Bauvorhaben in das Mehrjahresprogramm
der KommStrabauRL aufgenommen wurde mit einem voraussichtlichen Zuwendungssatz
in Höhe von 75% bis max. zu einem
Höchstbetrag von 320.000 €.
Die Stadt muss
jetzt den Folgeantrag (Anlage 2 zur Förderung gem. KommStrabauRL) mit den
dazugehörigen Unterlagen wie z.B. Bauentwurf, Kostenberechnung mit Ermittlung
der zuwendungsfähigen Ausgaben, Finanzierungsplan mit Nachweis der
Bereitstellung der Eigenmittel usw. stellen. Dazu sind externe Planungsleistungen
erforderlich.
Vor Auftragserteilung an ein Ingenieurbüro
zur Erstellung der Genehmigungsplanung und der Kostenberechnung ist es dringend
notwendig, den Sperrvermerk aufzuheben.
Ohne Einreichung des Folgeantrages erhält
die Stadt keinen Zuwendungsbescheid.
Ohne die Aufhebung
des Sperrvermerkes kann es zu keinem Vertragsabschluss kommen, um die
notwendigen Unterlagen zu erarbeiten.
Bei Nichtaufhebung
des Sperrvermerkes ist die Erstellung des Folgeantrages mit allen Unterlagen
nicht möglich; die Stadt würde auf die Möglichkeit einer Förderung zur
Sanierung der sehr maroden Oberfläche des genannten Straßenbereiches
verzichten.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: 54100000 Sachkonto: 09600290 HH-Ansatz: 470.000 Verausgabt: 0 Noch verfügbar: 470.000 |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: