Betreff
Aufhebung SperrvermerkStraßenbau Berliner Straße / Kreuzung bis zur B5
Vorlage
050/16/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertreter beschließen auf ihrer Sitzung am 12.05.2016 die Aufhebung des Sperrvermerkes für die HH-Stelle 54100000-09600290 Baumaßnahme Berliner Straße/ Kreuzungsbereich bis Ampelkreuzung B5.

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

Die Stadt Boizenburg hat für die Sanierung der Oberflächen der 3 Bauabschnitte

1. Kreuzung Tankstelle bis Ampelkreuzung B5,

2. Kreuzung Tankstelle bis Anschluss Berliner Straße Durchlass

3. Kreuzungsbereich an der Tankstelle

beim Straßenbauamt Schwerin (SBA SN) am 20.10.2015 eine Anmeldung zur Aufnahme in das Förderprogramm der Kommunalen Straßenbaurichtlinie (KommStrabauRL)(Anlage 1 zur Richtlinie) gestellt.

 

Die Maßnahme wurde in den Haushalt 2016 eingestellt und mit einem Sperrvermerk - nur bei Förderung vom Land- versehen.

Am 11.02.2016 erhielt die Stadt vom SBA SN einen Prüfvermerk zur Maßnahme, in dem die Bewilligungsbehörde mitteilt, dass das Bauvorhaben in das Mehrjahresprogramm der KommStrabauRL aufgenommen wurde mit einem voraussichtlichen Zuwendungssatz in Höhe von 75% bis max. zu einem  Höchstbetrag von 320.000 €.

 

Die Stadt muss jetzt den Folgeantrag (Anlage 2 zur Förderung gem. KommStrabauRL) mit den dazugehörigen Unterlagen wie z.B. Bauentwurf, Kostenberechnung mit Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben, Finanzierungsplan mit Nachweis der Bereitstellung der Eigenmittel usw. stellen. Dazu sind externe Planungsleistungen erforderlich.

 

Vor Auftragserteilung an ein Ingenieurbüro zur Erstellung der Genehmigungsplanung und der Kostenberechnung ist es dringend notwendig, den Sperrvermerk aufzuheben.

Ohne Einreichung des Folgeantrages erhält die Stadt keinen Zuwendungsbescheid.

Ohne die Aufhebung des Sperrvermerkes kann es zu keinem Vertragsabschluss kommen, um die notwendigen Unterlagen zu erarbeiten.

Bei Nichtaufhebung des Sperrvermerkes ist die Erstellung des Folgeantrages mit allen Unterlagen nicht möglich; die Stadt würde auf die Möglichkeit einer Förderung zur Sanierung der sehr maroden Oberfläche des genannten Straßenbereiches verzichten.

 

Alternativen:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:                    54100000

Sachkonto:                 09600290

HH-Ansatz:                 470.000

Verausgabt:                            0

Noch verfügbar:          470.000

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen: