Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt am 07.04.2016 die außerplanmäßige Ausgabe
für das Jahr 2016 zum Abschluss der Maßnahme Schmutzwasserentsorgung OT Bahlen
in Höhe von 175.000,00 €.
Die Deckung erfolgt
durch die Einnahme Grundstücksverkaufes B-Plan 23, vorbehaltlich des Einganges
einer Abschlagszahlung des Kaufgeldes.
Sachdarstellung und Begründung:
In den Jahren 2013/ 2014 wurde mit den Gesamtmaßnahmen
Schmutzwasserentsorgung OT Bahlen begonnen. Das Pumpwerk in Bahlen mit der
Abwasserdruckrohrleitung und dem Kanal in der Straße Gildewiesen wurde mit dem
4.BA OT Gothmann aus technischer Sicht mit ausgeschrieben. Der Kanal in der
Straße Heckenweg aus technischer Sicht mit der Maßnahme in Bahlendorf.
Der gesamte
restliche Teil von Bahlen wurde in 3 Bauabschnitten öffentlich ausgeschrieben
und vergeben. Die Bauabschnitte (BA) 1
und 3 sind bereits abgeschlossen und abgenommen, es fehlen noch die Schlussrechnungen.
Beim 2. BA gab es
von Beginn an unvorhersehbare Probleme:
·
Das
Pumpwerk (PW) in Bahlen musste nach feststehender Vermessung und
Genehmigungsplanung des 2.BA Bahlen (Amselweg/Alte Straße) geringfügig tiefer
gesetzt werden
·
mit dem
Anschlussschacht beim PW in Bahlen in Richtung Alte Straße und Bergweg (aus dem
4.BA OT Gothmann heraus) stimmte der Winkel (in mm) der vorgefertigten
Rohröffnung nicht, so dass ein neues Unterteil
bestellt werden musste. Da die Schächte im Grundwasser liegen, ist es
dringend notwendig eine genaue Abdichtung zu garantieren. Das bereits
bestellte Unterteil konnte weiter
verwendet werden.
·
Daraus
entstand eine Änderung des technologische Ablauf des Rohrvortriebes,
·
den
zahlreichen größeren Hindernissen im Baugrund beim Rohrvortrieb
·
massiv hoher Grundwasserstand und damit
bedingt längere GW-Absenkung.
Die geplante
Bauzeit konnte nicht eingehalten werden; die Baufirma musste eine
Bauzeitenverlängerung gem. VOB beantragen.
Bei der
Grundwasserabsenkung muss zusätzlich bedacht werden, dass diese bei Frost nicht
durchgeführt werden kann.
Die
Zusammenstellung aller Ausgaben hat ergeben, dass die im HHP vorgesehenen
Planansätze nicht ausreichen.
Folgende
Aufstellung ergibt sich:
Im
Haushaltsjahr benötigte
Zahlungen
Abschluss Jahr 2013
Ausgabe 17.368,05 17.368,05
Abschluss Jahr 2014
Ausgabe 466.776,24 466.776,24
Abschluss Jahr 2015
Ausgabe 1.891.968,58
1.891.968,58
Abschluss Jahr
2016 Ausgabe 116.062,63
ca. 289.508,67
Gesamte Haushaltsmittel 2.492.175,50
2.665.621,54
Zur Zahlung der
noch ausstehenden Rechnungen (ohne Berücksichtigung weiterer Mehrkosten durch
die Schlussabrechnung) sind Mittel in Höhe von zusätzlich 173.446,04 €
(aufgerundet 175.000,00 €) erforderlich.
Die Erhöhung der
eingeplanten Haushaltsmittel bedeutet eine Überschreitung um 6,96 % der Gesamtkosten.
Die Deckung kann
durch die Einnahme Grundstücksverkauf B-Plan 23 erfolgen, vorbehaltlich des
Einganges einer Abschlagszahlung des Kaufgeldes.
Zurzeit ist die
Verwaltung dabei zu ermitteln, welche zusätzlichen Maßnahmen notwendig sind, um
die „Alte Straße“ nach Fertigstellung des Kanalbaues wieder ordnungsgemäß
befahrbar zu machen.
Vor Baubeginn war
die Straße bereits in einem sehr mangelhaften Zustand, welcher durch die Start-
und Zielgrubenherstellungen drastisch verschlechtert wurde.
Der noch vorhandene
dünnschichtige Asphaltbelag löst sich auf.
Eine mögliche
Oberflächensanierung ohne Regenwasserkanal, d.h. die OB erhält ein Gefälle in
Richtung Baumallee, würde weitere zusätzlichen Kosten verursachen.
In den jetzigen
voraussichtlichen Kosten ist eine vollständige Deckschichterneuerung nicht
enthalten.
Zu dieser Problematik wird eine weitere Vorlage erarbeitet
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: 53800 000 Sachkonto: 09600260 HH-Ansatz: 116.062,63 Verausgabt: 4.508,67 Noch verfügbar: 111.553,96 |
Deckungsvorschlag: Einnahme Grundstücksverkauf B-Plan 23 Vorbehaltlich des Einganges
Abschlagszahlung |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: