Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe genehmigt zahlungsunwirksame überplanmäßige Aufwendungen für den produktübergreifenden
Deckungsring Abschreibungen im Jahresabschluss 2012 in Höhe von insgesamt
306.147,37 € (Sachkontengruppe 53……...).
Deckungsquelle sind
Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen in
Höhe von insgesamt 106.147,37 € und Minderausgaben für Personalkosten in Höhe
von 200.000,00 €.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Stadt
Boizenburg/Elbe hat zum 01.01.2012 auf die Rechnungslegung nach den doppischen
Vorschriften umgestellt.
Die Eröffnungsbilanz
zum 01.01.2012 wurde von der Stadtvertretung im Mai 2015 festgestellt.
Im Rahmen der
Erstellung des Jahresabschlusses 2012 wurden aus der Anlagenbuchhaltung die
Ist-Beträge für die Abschreibungen 2012 in Höhe von insgesamt 2.006.147,37 € ermittelt.
Der Planwert betrug
1.700.000,00 € und basierte auf einer Schätzung zum Zeitpunkt der Aufstellung
des Haushaltsplanes 2012, da die Bewertung des städtischen Vermögens zu diesem
Zeitpunkt noch nicht vollständig erfolgt war.
Bei den Abschreibungen
handelt es sich um zahlungsunwirksame Buchungen in der Ergebnisrechnung
(Sachkontengruppe 53………).
Der Finanzausschuss
hat auf seiner Sitzung am 16.02.2016 empfohlen, eine Ergänzungsvorlage mit
einer geänderten Deckungsquelle zu erstellen.
Deckungsquelle sind
Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen in
Höhe von insgesamt 106.147,37 € und Minderausgaben für Personalkosten in Höhe
von 200.000,00 €.
Die geplanten
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen und Beiträgen
basierten ebenfalls auf einer Schätzung, da die Bewertung des städtischen Vermögens zum Zeitpunkt der Aufstellung
des Haushaltes 2012 noch nicht beendet war.