Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt eine
überplanmäßige Ausgabe für die städtischen Anteile der Kindertagesbetreuung in
Höhe von max. 23.000,00 € (Produkt 36100 000 – Förderung von
Kindertagesstätten).
Die Deckung erfolgt aus durch Mehreinnahmen aus Gewerbesteuer
(61100000.40130000).
Sachdarstellung und Begründung:
Aufgrund der Hochrechnung der Ausgaben für Zuschüsse Kindertagesbetreuung per 30.11.2015 im Produkt 36100000 – Förderung von Kindertagesstätten gemäß Kindertagesförderungsgesetz M-V - werden bis zum Jahresende max. 23.000,00 € zur Begleichung der Zuschüsse fehlen.
Plan 2015: 956.000 €
Ist zum 30.11.2015: 893.900 €
Die Leistungs- und Entgeltverhandlungen einzelner freier Träger der Kindertagesstätten mit dem Landkreis führten in 2015 zu höheren Entgelten.
Darüber hinaus ist mit der Eröffnung der neuen AWO-Kita am Weg der Jugend eine erhöhte Inanspruchnahme von Kinderbetreuungsplätzen zu verzeichnen.
Es ist eine überplanmäßige Aufwendung erforderlich, da im Monat Dezember 2015 noch Ausgaben von ca. 85 T€ erwartet werden.
Gemäß § 50 Abs. 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern sind überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.
Die insgesamt aufzubringenden Aufwendungen für die Zuschüsse zur Förderung von Kindertagesstätten sind nicht exakt vorhersehbar. Aufgrund der Gesetzeslage sind sie unabweisbar.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe ist gewährleistet. Sie kann durch Mehreinnahmen aus Gewerbesteuer erfolgen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: 36100000 Sachkonto: verschiedene Verausgabt: 893.900 € Noch verfügbar: 62.100
€ |
Deckungsvorschlag: 61100000. 40310000 Gewerbesteuer |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: