Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung billigt auf ihrer Sitzung am 17.12.2015 die von der COMUNA GmbH vorgelegte Gebührenkalkulation 2016/2017 für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung und für die dezentrale Abwasserbeseitigung der Stadt Boizenburg/Elbe.
Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am 17.12.2015 die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Boizenburg/Elbe.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe hat im Jahr 2004 beschlossen, dass eine Gebührenvorschau für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung und dezentrale Abwasserbeseitigung im Abstand von zwei Jahren zu erstellen ist (Beschluss 0172/04/30). Die COMUNA GmbH erhielt den Auftrag zur Erstellung der Gebührenkalkulation für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung und die dezentrale Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2016/2017.
Auf der Sitzung am 18.06.2015 beschloss die Stadtvertretung (Beschluss 063/15//30) die Eckdaten der Gebührenkalkulation.
Bei der durch die COMUNA GmbH ausgeführten Kalkulation wurden jeweils die Einzeljahre betrachtet, um dann zu einem Gebührensatz für den Kalkulationszeitraum zu kommen. Das Ergebnis der Kalkulation für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung ist nachfolgend zusammengestellt:
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Einzeljahr 2016 |
Einzeljahr 2017 |
Gesamt-kalkulation
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Änderung gegenüber 2014/2015 |
Summe der laufenden Ausgaben Kläranlage |
585.967,91 €
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593.747,51 €
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1.179.715,42 € |
-10,25% |
Summe der laufenden Ausgaben Kanalnetz |
297.400,80 €
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355.998,00 €
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653.398,80 €
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35,17% |
Summe der kalkulatorischen Abschreibungen Kläranlage |
244.060,26 €
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241.747,48 €
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485.807,74 €
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0,67% |
Auflösungsbetrag der Beiträge Kläranlage |
- 64.507,68 €
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- 63.676,09 €
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- 128.183,77 € |
6,81% |
Summe der kalkulatorischen Abschreibungen Kanalnetz |
363.811,46 € |
360.050,84 €
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723.862,30 €
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15,79% |
Auflösungsbetrag der Beiträge Kanalnetz |
- 125.284,12 € |
- 123.937,23 € |
- 249.221,35 € |
4,83% |
Summe der kalkulatorischen Verzinsung Kläranlage |
- 2.476,71
€ |
- 2.204,69
€ |
- 4.681,40
€ |
-37,27% |
Summe der kalkulatorischen Verzinsung Kanalnetz |
45.115,13 €
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43.933,16 €
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89.048,29
€ |
-3,27% |
Vortrag Überdeckung Kläranlage aus 2013/2014 |
- 68.739,85 €
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- 50.762,02 €
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- 119.501,87 € |
-16,37% |
Vortrag Überdeckung Kanalnetz aus 2013/2014 |
- 52.344,97 €
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- 41.953,99 €
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- 94.298,96 €
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15,71% |
Deckungsbedarf insgesamt |
1.223.002,23 € |
1.312.942,97 € |
2.535.945,20 € |
5,31% |
Leistungseinheiten m³ |
525.000 |
535.000 |
1.060.000 |
3,41% |
Kostendeckender Gebührensatz |
2,32 €/m³ |
2,45 €/m³ |
2,39 €/m³ |
2,14% |
Die kostendeckende Gebühr für den Kalkulationszeitraum 2016/2017 wurde mit 2,39 €/m³ ermittelt. Der aktuell gültige Gebührensatz beträgt 2,34 €/m³.
Bei der dezentralen Abwasserbeseitigung wurden für die
Behandlung der Fäkalschlämme aus Kleinkläranlagen ein Gebührensatz von 33,22
€/m³ (alt 26,15 €/m³) bzw. für die Behandlung von Abwässern aus abflusslosen
Gruben 5,58 €/m³ (alt 1,21 €/m³) ermittelt. Die Abholgebühr für Fäkalschlämme
bzw. Abwasser wurden im Rahmen der Kalkulation nicht betrachtet, da sie entsprechend
des laufenden Vertrages mit der Fa. MAYER Kanal- und Rohrreinigung GmbH erhoben
wird.
Die von der COMUNA GmbH erstellte Gebührenvorschau 2016/2017
erhalten Sie als Anlage.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
ENTWURF
5. Satzung zur Änderung der Satzung über
die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt
Boizenburg/Elbe
(Schmutzwassergebührensatzung) vom
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das
Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V
S. 777, der §§ 1, 2, 6 und 17 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl.
S. 146),zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes über die
Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften
vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833), der Satzung über die Entwässerung
der Grundstücke und den Anschluss an die öffentlichen Einrichtungen der
Abwasserbeseitigung – Abwassersatzung –
der Stadt Boizenburg/Elbe vom 21.05.2008 wird nach Beschluss der
Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe vom 17.12.2015 die folgende Satzung
erlassen:
Artikel 1
Änderung der
Schmutzwassergebührensatzung
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Boizenburg/Elbe
(Schmutzwassergebührensatzung) vom 21.05.2008, bekannt gemacht am 26.06.2008 im
Elbe Express, zuletzt geändert durch die Satzung vom 22.05.2015, bekannt gemacht im Elbe-Express am 03.06.2015
wird wie folgt
geändert:
1. § 2 Abs. 5 erhält folgende Fassung:
2. § 2 Abs.6 erhält die folgende Fassung:
„6) Die Gebühr B beträgt
a) als Abholgebühr, für den Abtransport des Fäkalschlammes aus Kleinkläranlagen bzw. des Abwassers aus abflusslosen Gruben 20,83 €/m³
b) als Reinigungsgebühr für Fäkalschlämme aus Kleinkläranlagen 33,22 €/m³
c) als Reinigungsgebühr für Abwasser aus abflusslosen Gruben 5,58 €/m³
Die Gebühr nach a). wird alternativ zusammen mit Gebühr nach b) oder der Gebühr nach c) erhoben.
Für eine Notfallentsorgung werden Kosten für die An- und Abfahrt des Fahrzeuges in Höhe 29,75 € erhoben.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.
Boizenburg, den