Betreff
5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Boizenburg/Elbe
Vorlage
179/15/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung billigt auf ihrer Sitzung am 17.12.2015 die von der COMUNA GmbH vorgelegte Gebührenkalkulation 2016/2017 für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung und für die dezentrale Abwasserbeseitigung der Stadt Boizenburg/Elbe.

 

Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am 17.12.2015 die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Boizenburg/Elbe.

 

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe hat im Jahr 2004 beschlossen, dass eine Gebührenvorschau für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung und dezentrale Abwasserbeseitigung im Abstand von zwei Jahren zu erstellen ist (Beschluss 0172/04/30). Die COMUNA GmbH erhielt den Auftrag zur Erstellung der Gebührenkalkulation für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung und die dezentrale Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2016/2017.

Auf der Sitzung am 18.06.2015 beschloss die Stadtvertretung (Beschluss 063/15//30) die Eckdaten der Gebührenkalkulation.

Bei der durch die COMUNA GmbH ausgeführten Kalkulation wurden jeweils die Einzeljahre betrachtet, um dann zu einem Gebührensatz für den Kalkulationszeitraum zu kommen. Das Ergebnis der Kalkulation für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung ist nachfolgend zusammengestellt:

 

 

 Einzeljahr 2016

 Einzeljahr 2017

 Gesamt-kalkulation

Änderung gegenüber 2014/2015

Summe der laufenden Ausgaben Kläranlage

       585.967,91 €

       593.747,51 €

    1.179.715,42 €

-10,25%

Summe der laufenden Ausgaben Kanalnetz

       297.400,80 €

       355.998,00 €

       653.398,80 €

35,17%

Summe der kalkulatorischen Abschreibungen Kläranlage

       244.060,26 €

       241.747,48 €

       485.807,74 €

0,67%

Auflösungsbetrag der Beiträge Kläranlage

-       64.507,68 €

-       63.676,09 €

-     128.183,77 €

6,81%

Summe der kalkulatorischen Abschreibungen Kanalnetz

      363.811,46 €

       360.050,84 €

       723.862,30 €

15,79%

Auflösungsbetrag der Beiträge Kanalnetz

-     125.284,12 €

-     123.937,23 €

-     249.221,35 €

4,83%

Summe der kalkulatorischen Verzinsung Kläranlage

-         2.476,71 €

-         2.204,69 €

-         4.681,40 €

-37,27%

Summe der kalkulatorischen Verzinsung Kanalnetz

        45.115,13 €

        43.933,16 €

         89.048,29 €

-3,27%

Vortrag Überdeckung Kläranlage aus 2013/2014

-       68.739,85 €

-       50.762,02 €

-     119.501,87 €

-16,37%

Vortrag Überdeckung Kanalnetz aus 2013/2014

-       52.344,97 €

-       41.953,99 €

-       94.298,96 €

15,71%

Deckungsbedarf insgesamt

    1.223.002,23 €

    1.312.942,97 €

    2.535.945,20 €

5,31%

Leistungseinheiten m³

                525.000  

              535.000  

           1.060.000  

3,41%

Kostendeckender Gebührensatz

 2,32 €/m³

 2,45 €/m³

 2,39 €/m³

2,14%

 

Die kostendeckende Gebühr für den Kalkulationszeitraum 2016/2017 wurde mit 2,39 €/m³ ermittelt. Der aktuell gültige Gebührensatz beträgt 2,34 €/m³.

 

Bei der dezentralen Abwasserbeseitigung wurden für die Behandlung der Fäkalschlämme aus Kleinkläranlagen ein Gebührensatz von 33,22 €/m³ (alt 26,15 €/m³) bzw. für die Behandlung von Abwässern aus abflusslosen Gruben 5,58 €/m³ (alt 1,21 €/m³) ermittelt. Die Abholgebühr für Fäkalschlämme bzw. Abwasser wurden im Rahmen der Kalkulation nicht betrachtet, da sie entsprechend des laufenden Vertrages mit der Fa. MAYER Kanal- und Rohrreinigung GmbH erhoben wird.

 

Die von der COMUNA GmbH erstellte Gebührenvorschau 2016/2017 erhalten Sie als Anlage.

 

 

Alternativen:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:              

HH-Ansatz:              

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

 

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen:

ENTWURF

 

5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Boizenburg/Elbe

(Schmutzwassergebührensatzung) vom

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777, der §§ 1, 2, 6 und 17 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. S. 146),zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833), der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentlichen Einrichtungen der Abwasserbeseitigung  – Abwassersatzung – der Stadt Boizenburg/Elbe vom 21.05.2008 wird nach Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe vom 17.12.2015 die folgende Satzung erlassen:

 

Artikel 1

Änderung der Schmutzwassergebührensatzung

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Boizenburg/Elbe (Schmutzwassergebührensatzung) vom 21.05.2008, bekannt gemacht am 26.06.2008 im Elbe Express, zuletzt geändert durch die Satzung vom 22.05.2015, bekannt gemacht im Elbe-Express am 03.06.2015

 

wird wie folgt geändert:

 

1. § 2 Abs. 5 erhält folgende Fassung:

 

„5) Die Benutzungsgebühr A beträgt:                                                                                                                                       2,39 €/m³“

 

2. § 2 Abs.6 erhält die folgende Fassung:

 

„6) Die Gebühr B beträgt

 

a)  als Abholgebühr, für den Abtransport des Fäkalschlammes aus Kleinkläranlagen bzw. des Abwassers aus abflusslosen Gruben                                                                           20,83 €/m³

b)  als Reinigungsgebühr für Fäkalschlämme aus Kleinkläranlagen                             33,22 €/m³

c)   als Reinigungsgebühr für Abwasser aus abflusslosen Gruben                                 5,58 €/m³

 

Die Gebühr nach a). wird alternativ zusammen mit Gebühr nach b) oder der Gebühr nach c) erhoben.

 

Für eine Notfallentsorgung werden Kosten für die An- und Abfahrt des Fahrzeuges in Höhe 29,75 € erhoben.“

 

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.

 

 

Boizenburg, den