hier: Satzung über die Aufhebung
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtvertretersitzung beschließt beiliegende Satzung über die Aufhebung der
Gestaltungssatzung für Gothmann.
Sachdarstellung und Begründung:
Im Oktober 1997 ist
die Gestaltungssatzung für Gothmann als örtliche Bauvorschrift in Kraft getreten. Mit dieser Vorschrift
sollte das historisch begründete Orts- bzw. Straßenbild geschützt werden. Sie
enthält wesentliche Elemente für die äußere Gestaltung der baulichen Anlagen,
wie Dächer, Fenster, Türen, Tore, Fassade, Sockel, Nebengebäude, Anbauten,
Einfriedungen und Außenanalgen. Die Gestaltung des Ortsbildes sollte
längerfristig gültigen Leitbildern folgen, innerhalb derer die individuelle
Freiheit der Gestaltung der Einzelgebäude erhalten bleiben sollte.
Die Architektur
eines Gebäudes entspricht meist den zeitgemäßen Gestaltungsvorstellungen zur
Bauzeit, die einem ständigen Wandel unterworfen ist.
So sind immer
wieder Bauanträge gestellt worden, die von den Elementen der Gestaltungssatzung
abwichen. Mittlerweile sind alle Baulücken geschlossen worden, so dass die
Gefahr der „Verunstaltung“ nicht mehr besteht.
Der ABSVD vom
24.11.2015 hat empfohlen, die Gestaltungssatzung für Gothmann aufzuheben.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: Satzung über die Aufhebung der der Gestaltungssatzung für
Gothmann.