hier: Aufstellungsbeschluss als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan
Nr. 35 im Ortsteil Schwartow im Bereich „Am Hof“ wird als Bebauungsplan der
Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB (Baugesetzbuch)
ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Fläche südlich
der Straße „Am Hof“ im OT Schwartow ist im Flächennutzungsplan als
Wohnbaufläche dargestellt. Im Sinne einer verträglichen Innenverdichtung ist
geplant, auf den unbebauten Flurstücken westlich des Wohngebäudes „Am Hof 3“
eine Wohnbebauung auch in 2. und 3. Reihe zuzulassen. Hier wäre Platz für bis
zu 6 Einfamilienhäuser in Form von Einzel- und Doppelhäusern. Um dafür die
planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen, ist es erforderlich, einen
Bebauungsplan aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist ca. 0,4
ha groß und umfasst in der Gemarkung Schwartow in der Flur 2 die Flurstücke
15/1, 15/10, 15/19 bis 15/26 und Teile der Wegflurstücke 13/6 und 26/2 (Am
Hof). Der Bebauungsplan kann gem. § 13 a BauGB als Bebauungsplan der
Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren, d.h. ohne frühzeitige
Beteiligung, aufgestellt werden. Es ist keine Umweltprüfung und kein Umweltbericht
erforderlich. Der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme
gegeben. Die Kosten der Planung werden vom Vorhabenträger übernommen.
Alternativen:
Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: