hier: architektonischer Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem VOF- Verfahren
Beschlussvorschlag:
1.Die
Stadtvertretung stimmt auf ihrer Sitzung vom 17.12.2015 der in der
Sachdarstellung genannten Verfahrensweise zu.
2. Die Teilnehmer am
Wettbewerb werden auf 7 Teilnehmer begrenzt.
3. Die
Fachpreisrichter, Sachpreisrichter und Stellvertretende Sachpreisrichter werden
zu einem späteren Zeitpunkt benannt.
4. Einer der
Teilnehmer am Wettbewerb soll ein sog. „junges Büro“ sein.
Sachdarstellung und Begründung:
Nach nochmaliger Überprüfung der Sachlage vertreten wir die Auffassung, dass diese Vorlage in öffentlicher Sitzung behandelt werden soll.
Die Sanierung im Bestand sowie das Neubauvorhaben weisen jeweils Bausummen auf, bei denen die Honorarkosten den Schwellenwert gemäß VOF deutlich überschreiten. Damit ist die Durchführung eines europaweiten VOF-Verfahrens zwingend vorgeschrieben. Zweckmäßigerweise soll ein VOF-Verfahren zur Vergabe der Architektenleistungen einschl. der Fachplaner (Generalplaner) für den Gesamtkomplex (Sanierung Bestand + Neubau Schule + Neubau Turnhalle) durchgeführt werden. In der Durchführung besteht die Möglichkeit, z.B. den Turnhallenneubau zeitlich etwas nach hinten zu verschieben (in Abhängigkeit von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt).
Im reinen VOF-Verfahren werden nach einer europaweiten Ausschreibung anhand der eingereichten Unterlagen (Nachweise und Referenzen) geeignete Planungsbüros ausgewählt, von denen nach persönlicher Vorstellung vor einem ausgewählten Gremium ein Planungsbüro den Auftrag erhält, seine Planung zu erstellen.
Alternativ kann im VOF-Verfahren eine Auswahl getroffen werden, welche Planungsbüros sich an einem Wettbewerb beteiligen dürfen. In diesem Wettbewerb werden durch die Planungsbüros nach einer abgestimmten Aufgabenstellung Vorentwürfe erstellt (einschl. Modelle), aus denen in einem anonymisierten Verfahren der umzusetzende Entwurf ausgewählt wird. Diesem Verfahren, d.h. einem begrenzt offenem Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem qualifiziertem Auswahlverfahren nach der VOF/RPW 2013 hatte der ABSVD bereits zugestimmt.
Nunmehr liegt der Auslobungstext mit Zeitplan und Raumprogramm im Entwurf vor und ist der Beschlussvorlage beigefügt.
Bei der Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten sind neben den Fachpreisrichtern auch Sachpreisrichter (mit Stimmrecht) und Sachverständige Berater (ohne Stimmrecht) zu benennen.
Folgende Grundlagen
der Ausschreibung sind noch abzustimmen:
Pkt. 1.5 Teilnehmer
Anzahl
der Teilnehmer (im Entwurf sind 7 Teilnehmer genannt)
Pkt: 1.10 Beurteilung der Wettbewerbsarbeiten
Sachpreisrichter
Stellvertretende
Sachpreisrichter
Eine Beschlussfassung sollte auch darüber erfolgen, ob man zwingend ein sog. „junges Büro“ mit in den Wettbewerb nehmen will. Junges Büro ist dabei, wer zum Stichtag nicht das 40. Lebensjahr überschritten hat.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: 21101000 Sachkonto: 09600460 Verausgabt: 0 Noch verfügbar: 120.000 |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................