Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die
Haushaltssatzung 2015 und den Haushaltsplan 2015 für das Städtebauliche
Sondervermögen „Historischer Stadtkern“.
Sachdarstellung und Begründung:
Der Ergebnishaushalt 2015 des städtebaulichen Sondervermögens „Historischer Stadtkern“ der Stadt Boizenburg/Elbe enthält geplante Gesamterträge in Höhe von
565 T€.
Die Summe der ordentlichen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2015 beträgt 565 T€, die vollständig auf laufende Aufwendungen aus Verwaltungstätigkeit entfallen.
Damit ist im Ergebnishaushalt 2015 des städtebaulichen Sondervermögens „Historischer Stadtkern“ ein ausgeglichenes Jahresergebnis zu verzeichnen.
Der Finanzhaushalt 2015 enthält insgesamt 580 T€ für Einzahlungen aus Investitionstätigkeit. Davon entfällt ein Betrag in Höhe von 570 T€ auf die investiv verwendbaren Städtebaufördermittel, die sich aus den Mitteln des Bundes, des Landes und der Stadt Boizenburg/Elbe zusammensetzen.
Die geplanten investiven Auszahlungen über insgesamt 639 T€ entfallen mit 493 T€ auf die Auszahlungen für die mit Zweckbindung zu Sanierungszwecken an Private ausgereichten Zuschüsse und mit 123 T€ auf Auszahlungen für den Neubau von zwei Brücken (Wallgraben und Färbergraben).
Insgesamt ergibt sich aus der investiven Tätigkeit des städtebaulichen Sondervermögens „Historischer Stadtkern“ der Stadt Boizenburg/Elbe im Haushaltsjahr 2015 ein finanzieller Fehlbetrag über 59 T€, der durch vorhandene liquide Mittel des Bankkontos ausgeglichen wird.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: