Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung über
die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Boizenburg/Elbe vom
21.12.1995.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Satzung über
die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Boizenburg/Elbe wurde am
21.12.1995 beschlossen.
Gemeinden betreiben
Obdachlosenunterkünfte regelmäßig aus Gründen der polizeilichen Gefahrenabwehr.
Es handelt sich dabei deshalb um eine Aufgabenwahrnehmung im übertragenen
Wirkungskreis nach § 1 bzw. § 3 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit u.
Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V).
Nach Aussage der
Kommunalaufsicht des Landkreises Ludwigslust-Parchim können Satzungen im
übertragenen Wirkungskreis nur erlassen werden, wenn ein Gesetz dies vorsieht.
Dies ist im Fall der Unterbringung von Obdachlosen jedoch nicht gegeben.
Des Weiteren
besitzt die Stadt Boizenburg/Elbe keine eigene Obdachlosenunterkunft mehr.
Unter anderem aus diesem Grund besteht seit dem 01.04.2013 ein Vertrag zwischen
der Stadt Boizenburg/Elbe und dem ASB Hagenow. Dieser Vertrag regelt, dass die
Unterbringung von Obdachlosen in erforderlichen Fällen im Wohnungsnothilfehaus
in Hagenow erfolgt.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
Entwurf der Satzung
zur Aufhebung der Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der
Stadt Boizenburg/Elbe vom 21.12.1995