Betreff
Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder der Abstimmungsvorstände (Volksentscheid zur Gerichtsstrukturreform am 06.09.2015)
Vorlage
112/15/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, den Mitgliedern der Abstimmungsvorstände am 06.09.2015 folgende Aufwandsentschädigungen nach
§ 14 Abs. 1 S. 2 LKWO M-V zu gewähren:

Funktion

Urnenwahlbezirke

Briefwahlbezirk

Abstimmungsvorsteher/innen sowie deren Stellvertretungen, Schriftführer/innen

40 Euro

30 Euro

stellvertretende Schriftführer/innen, Beisitzer/innen

30 Euro

25 Euro

 

Darüber hinaus wird am 06.09.2015 ein Verpflegungsgeld von 40 Euro je Abstimmungs-vorstand bzw. von 20 Euro für den Briefabstimmungsvorstand gezahlt.

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Am 06.09.2015 findet der Volksentscheid zur Gerichsstrukturreform statt. Zur Durchführung des Volksentscheides werden in der Stadt Boizenburg/Elbe 11 Stimmbezirke und ein Briefabstimmungsvorstand eingerichtet und mit jeweils fünf Mitgliedern besetzt.

Gemäß § 12 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V (LKWG M-V) haben die Mitglieder der Abstimmungsorgane Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Die Aufwandsentschädigung beträgt nach § 14 Abs. 1 S. 1 Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) 21 Euro für die Mitglieder der Abstimmungsvorstände. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder der Abstimmungsvorstände, wenn sie außerhalb ihres Stimmbezirkes tätig werden, Ersatz ihrer notwendigen Fahrtkosten in entsprechender Anwendung des Landesreisekostenrechts.

Die Stadtvertretung kann für die Mitglieder der Abstimmungsvorstände eine höhere Aufwandsentschädigung beschließen, die auch nach Funktionen differenziert werden kann (§ 14 Abs. 1 S. 2 LKWO M-V).

Um ausreichend Mitglieder für die Abstimmungsvorstände gewinnen zu können, wird vorgeschlagen, die Aufwandsentschädigungen in gleicher Höhe wie zu den Wahlen am 25.05.2014 und 12.10.2014 zu gewähren.

In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Stadt Boizenburg/Elbe eine erhöhte Aufwandsentschädigung nicht im vollen Umfang erstattet wird, sondern lediglich 21 Euro pro Mitglied.

 

Der 21 Euro übersteigende Betrag (voraussichtlich gesamt 860 Euro) und das Verpflegungsgeld sind von der Stadt Boizenburg/Elbe zu tragen.

 

Alternativen:

 

  1. Als Aufwandsentschädigung wird den Mitgliedern der Abstimmungsvorstände der von der Landes- und Kommunalwahlordnung vorgeschriebene Mindestbetrag von 21 Euro gezahlt.
  2. Als Aufwandsentschädigung wird für die Mitglieder der Abstimmungsvorstände ein Betrag von … Euro festgesetzt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:            

Sachkonto:     

HH-Ansatz:        

Verausgabt:       

Noch verfügbar:

Deckungsvorschlag:

 

außerplanmäßige Ausgabe      

(Drucksachen Nr. 088/15/20)

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                 Unterschrift

 

Fachbereich I                                  ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                      ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte          ............................................

 

 

Anlagen:

 

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