Beschlussvorschlag:
Die
Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt, den Mitgliedern der
Abstimmungsvorstände am 06.09.2015 folgende Aufwandsentschädigungen nach
§ 14 Abs. 1 S. 2 LKWO M-V zu gewähren:
Funktion |
Urnenwahlbezirke |
Briefwahlbezirk |
Abstimmungsvorsteher/innen
sowie deren Stellvertretungen, Schriftführer/innen |
40 Euro |
30 Euro |
stellvertretende
Schriftführer/innen, Beisitzer/innen |
30 Euro |
25 Euro |
Darüber hinaus wird
am 06.09.2015 ein Verpflegungsgeld von 40 Euro je Abstimmungs-vorstand bzw. von
20 Euro für den Briefabstimmungsvorstand gezahlt.
Sachdarstellung und Begründung:
Am 06.09.2015 findet der Volksentscheid zur Gerichsstrukturreform statt.
Zur Durchführung des Volksentscheides werden in der Stadt Boizenburg/Elbe 11
Stimmbezirke und ein Briefabstimmungsvorstand eingerichtet und mit jeweils fünf
Mitgliedern besetzt.
Gemäß § 12 Abs. 1
Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V (LKWG M-V) haben die Mitglieder der Abstimmungsorgane
Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung. Die Aufwandsentschädigung beträgt nach
§ 14 Abs. 1 S. 1 Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) 21 Euro für die
Mitglieder der Abstimmungsvorstände. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder der
Abstimmungsvorstände, wenn sie außerhalb ihres Stimmbezirkes tätig werden,
Ersatz ihrer notwendigen Fahrtkosten in entsprechender Anwendung des
Landesreisekostenrechts.
Die
Stadtvertretung kann für die Mitglieder der Abstimmungsvorstände eine höhere
Aufwandsentschädigung beschließen, die auch nach Funktionen differenziert
werden kann (§ 14 Abs. 1 S. 2 LKWO M-V).
Um ausreichend
Mitglieder für die Abstimmungsvorstände gewinnen zu können, wird vorgeschlagen,
die Aufwandsentschädigungen in gleicher Höhe wie zu den Wahlen am 25.05.2014
und 12.10.2014 zu gewähren.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Stadt Boizenburg/Elbe eine erhöhte Aufwandsentschädigung nicht im vollen Umfang erstattet wird, sondern lediglich 21 Euro pro Mitglied.
Der 21 Euro übersteigende Betrag (voraussichtlich gesamt 860 Euro) und das Verpflegungsgeld sind von der Stadt Boizenburg/Elbe zu tragen.
Alternativen:
- Als Aufwandsentschädigung wird den Mitgliedern der Abstimmungsvorstände der von der Landes- und Kommunalwahlordnung vorgeschriebene Mindestbetrag von 21 Euro gezahlt.
- Als Aufwandsentschädigung wird für die Mitglieder der
Abstimmungsvorstände ein Betrag von … Euro festgesetzt.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle
Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto:
HH-Ansatz:
Verausgabt:
Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: außerplanmäßige Ausgabe (Drucksachen Nr. 088/15/20) |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich
I ............................................
(Finanzen und Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
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