Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
beschließt auf ihrer Sitzung am 27.08.2015 die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe
von ca. 30.000,00 € für Zahlungen, die aus einem Gerichtsurteil des OLG Rostock
entstanden sind.
Die Deckung erfolgt
aus Mehreinnahmen Gemeindeanteile Einkommenssteuer.
61100000-40210000
Sachdarstellung und Begründung:
In der Vorlage 098/15/30 wurde der Sachverhalt zum Gerichtsverfahren erläutert.
Durch das Urteil des Oberlandesgericht Rostock (OLG) in 2. Instanz hat die Stadt das Verfahren verloren, erhält keine Kosten aus dem Urteil des Landgerichts Stralsund und ist zur Zahlung aller anfallenden Kosten der 1. Und 2. Instanz verurteilt.
Die Gesamtkosten der ersten und zweiten Instanz, mithin die Kosten des abgeschlossenen Verfahrens liegen bei ca. 50.000,00 €.
Ca. 20.000,00 € hat die Stadt bereits im Vorfeld über die Jahre bezahlt (Teil Gerichtskosten, sowie die Vorschusszahlungen für die Sachverständigen und RA-Honorar).
Durch die Eilentscheidung des Bürgermeisters in Absprache mit den Fraktionsvorsitzenden ist eine Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof eingelegt worden (Frist dafür ist der 03.08.2015). Die Kosten hierfür müssen im Haushalt 2016 eingeplant werden.
Sollte es noch zur Zahlung der restlichen ca. 30.000,00 € aus dem Urteil des OLG Rostock im Haushaltsjahr 2015 kommen, ist die Außerplanmäßige Ausgabe notwendig.
Deckung der Summe erfolgt aus Mehreinnahmen „Gemeindeanteile Einkommenssteuer“
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: Die Deckung erfolgt aus Mehreinnahmen
Gemeindeanteile Einkommenssteuer. 61100000-40210000 |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: