Betreff
Ausbau des Verbindungsweges OT Bahlen Bergweg bis Gamm OT Neu Gülze
hier Zustimmung zur Kostenbeteiligung bei gemeinsamen Ausbau
Vorlage
106/15/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am 27.08.2015 den Grundsatz, dass dem Ausbau des Verbindungsweges zwischen Neu Gülze-Gamm bis Bahlen-Bergweg  in einer Gemeinschaftsmaßnahme mit Hilfe von Förderung zugestimmt wird.

Sollten für die Maßnahme  keine Fördermittel bereit gestellt werden, ist über den Ausbau erneut zu beraten.

 


Sachdarstellung und Begründung:

Seiten der Gemeinde Neu Gülze besteht das Interesse, den Verbindungsweg (unbefestigter Weg) von der Gamm nach Bahlen bis zum Anschluss an die asphaltierte Straße „Bergweg“ befestigt auszubauen, da die laufende Unterhaltung aufwändig und nicht nachhaltig ist.

Diese Wegeverbindung wird gern als Ortsverbindung zwischen den Gemeinden und der Stadt genutzt.

Die Gemeinde erhofft, mit Inkrafttreten der neuen ILE-Richtlinie Fördermöglichkeiten für ein solches Vorhaben zu erlangen.

 

Ein Teilstück des Weges ist in der Gemarkung Bahlen belegen, Flur 3, Flurstück 91/1 und im Eigentum der Stadt Boizenburg.

Die Stadt Boizenburg hat für diesen Bereich die Unterhaltungspflicht.

Weiterhin befindet sich in dem Bereich auch ein Durchlass (Graben), der zu untersuchen  und eventuell zu erneuern ist.

 

Insofern wäre das gesamte Vorhaben nur als Gemeinschaftaufgabe zwischen Stadt Boizenburg und der Gemeinde Neu Gülze realisierbar.

 

Die Gemeinde Neu Gülze wäre bereit, alle mit der Maßnahme verbundenen Aufgaben als Auftraggeber (Bauherr) zu übernehmen. (Planung, Fördermittelbeantragung, Bau und Abrechnung)

 

Voraussetzung ist, dass sich die Stadt Boizenburg/Elbe mit den anteiligen Kosten entsprechend der auf sie entfallenen Baustrecke beteiligt.

(Eigenanteil = Baukosten/Planungskosten – Förderung)

 

Im ersten Schritt ist die Absichtserklärung zum gemeinsamen Ausbau des Verbindungsweges notwendig, um auch mit dem Fördermittelgeber über eine mögliche Förderung und Finanzierung der Eigenmittel zu beraten.

 

Die möglichen Kosten stehen jedoch noch nicht fest, die Höhe einer möglichen Förderung auch nicht.

 

Die Gemeinde Neu Gülze bittet um Prüfung, ob die Stadt Boizenburg diesem  gemeinsamen Vorhaben zunächst vom Grundsatz her seine Zustimmung geben könnte.

 

Die Planung mit dem  Ausbau und die Finanzierung der Maßnahme werden voraussichtlich 2016/2017 erfolgen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:      

HH-Ansatz:             

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

     

Kosten sollten nach Bekanntgabe in 2016/2017 eingeplant werden

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen: