Betreff
Aufhebung der Fundsachensatzung der Stadt Boizenburg/Elbe
Vorlage
089/15/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung der Stadt Boizenburg/Elbe über die Behandlung und Verwahrung von Fundsachen vom 14. September 1995.

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Satzung der Stadt Boizenburg/Elbe über die Behandlung und Verwahrung von Fundsachen wurde am 14.09.1995 beschlossen und sollte im Laufe des Jahres 2015 überarbeitet werden.

 

Bei den vorbereitenden Recherchen zur Überarbeitung der Satzung, traten jedoch Zweifel an der Notwendigkeit einer Fundsachensatzung auf, da die wesentlichen Aspekte zum Fundrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und die Gebühren dazu in Tarifstelle 4 der Verordnung über die Kosten im Geschäftsbereich des Innenministeriums (KostVO IM M-V) geregelt sind.

 

Nachfragen in umliegenden Städten und Gemeinden in der Region haben dann ergeben, dass die Stadt Boizenburg/Elbe offensichtlich die einzige Stadt ist, in der eine solche Satzung existiert.

 

Aufgrund dieser Tatsache erfolgte durch den Fachbereich Bau u. Ordnung eine Befragung der Kommunalaufsicht des Landkreises Ludwigslust-Parchim. Durch die Kommunalaufsicht wurde mitgeteilt, dass es sich bei der Verwahrung von Fundsachen um eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises handelt In diesem können Satzungen nur erlassen werden, wenn ein Gesetz dies vorsieht. Da dies im Fall der Behandlung und Verwahrung von Fundsachen nicht der Fall ist, war der Erlass der Fundsachensatzung im Jahr 1995 nicht zulässig. Das bedeutet aus Sicht der Kommunalaufsicht, dass die Satzung streng genommen nicht gültig ist. Es wird jedoch empfohlen, die Satzung trotzdem durch einen Beschluss der Stadtvertretung aufzuheben, um die Bürgerinnen und Bürger nicht im Glauben zu lassen, dass die Satzung noch existiert.

 

Um in Zukunft auch weiterhin eine einheitliche Verfahrensweise innerhalb der Verwaltung zu gewährleisten, wird für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros eine interne Arbeitsanweisung zum Umgang mit Fundsachen erarbeitet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:      

HH-Ansatz:             

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen:

 

Entwurf der Satzung zur Aufhebung der Satzung der Stadt Boizenburg/Elbe über die Behandlung und Verwahrung von Fundsachen vom 14. September 1995