Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt die Satzung zur Aufhebung der Satzung der
Stadt Boizenburg/Elbe über die Behandlung und Verwahrung von Fundsachen vom 14.
September 1995.
Sachdarstellung und Begründung:
Die Satzung der Stadt Boizenburg/Elbe über die Behandlung und Verwahrung
von Fundsachen wurde am 14.09.1995 beschlossen und sollte im Laufe des Jahres
2015 überarbeitet werden.
Bei den vorbereitenden Recherchen zur Überarbeitung der Satzung, traten
jedoch Zweifel an der Notwendigkeit einer Fundsachensatzung auf, da die
wesentlichen Aspekte zum Fundrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und die
Gebühren dazu in Tarifstelle 4 der Verordnung über die Kosten im
Geschäftsbereich des Innenministeriums (KostVO IM M-V) geregelt sind.
Nachfragen in umliegenden Städten und Gemeinden in der Region haben dann
ergeben, dass die Stadt Boizenburg/Elbe offensichtlich die einzige Stadt ist,
in der eine solche Satzung existiert.
Aufgrund dieser Tatsache erfolgte durch den Fachbereich Bau u. Ordnung
eine Befragung der Kommunalaufsicht des Landkreises Ludwigslust-Parchim. Durch
die Kommunalaufsicht wurde mitgeteilt, dass es sich bei der Verwahrung von
Fundsachen um eine Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises handelt In diesem
können Satzungen nur erlassen werden, wenn ein Gesetz dies vorsieht. Da dies im
Fall der Behandlung und Verwahrung von Fundsachen nicht der Fall ist, war der
Erlass der Fundsachensatzung im Jahr 1995 nicht zulässig. Das bedeutet aus
Sicht der Kommunalaufsicht, dass die Satzung streng genommen nicht gültig ist.
Es wird jedoch empfohlen, die Satzung trotzdem durch einen Beschluss der
Stadtvertretung aufzuheben, um die Bürgerinnen und Bürger nicht im Glauben zu
lassen, dass die Satzung noch existiert.
Um in Zukunft auch weiterhin eine einheitliche Verfahrensweise innerhalb
der Verwaltung zu gewährleisten, wird für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
des Bürgerbüros eine interne Arbeitsanweisung zum Umgang mit Fundsachen
erarbeitet.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
Entwurf der Satzung
zur Aufhebung der Satzung der Stadt Boizenburg/Elbe über die Behandlung und
Verwahrung von Fundsachen vom 14. September 1995