Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss
stimmt der Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Kostenerstattung aus dem
gerichtlichen Vergleich im Verfahren 4 A 1856/13 zu.
Sachdarstellung und Begründung:
Im Zuge der Nacherhebung von Kanalbaubeiträgen Ende 2012 wurde die Eigentümerin eines ehemaligen Grundstückes der Elbe Wohnungsbau- und Verwaltungs GmbH zu Beiträgen herangezogen. Dagegen wurde Widerspruch und Klage erhoben. Auf Grund der Rechtslage hat das Gericht auf die nicht unerheblichen Risiken für beide Parteien hingewiesen. Die derzeit im Insolvenzverfahren angemeldete und eingetragene Forderung könne möglicherweise durch die Stadt in einem nachgelagerten Duldungsbescheidsverfahren erhoben werden, falls die Forderung nicht Insolvenzverfahren realisiert werden kann – als Risiko für die Klägerin. Dass auf Grund von eingetretener Verjährung nach dem Insolvenzverfahren durch die Stadt die Möglichkeit zu Realisierung der Forderung durch Duldungsbescheid nicht mehr gegeben sei, sei das Risiko für die Stadt. Außerdem wurde auf die derzeit diskutierte verfassungsrechtliche Problematik der Beitragserhebung im Hinblick auf die Rechtsgrundlage des § 9 Abs. 3 KAG M-V hingewiesen.
Durch das Gericht wurde ein Vergleich angeregt, so dass die Hälfte der Beitragsforderung (ohne Zinsen) zu erstatten sei. Die Beitragsforderung beläuft sich auf 9.466,84 €, somit ist ein Betrag in Höhe von 4.733,42 € zu erstatten. Die Erstattung soll auf der Grundlage einer Eilentscheidung des Bürgermeisters erfolgen, da die verwaltungsgerichtliche Entscheidung am bereits am 19.03.2015 getroffen wurde und die Bankdaten der Eigentümerin seit der 24. KW im Hause vorliegen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: 5380 0000 Sachkonto: 2325 0700 HH-Ansatz: 0,00 € Verausgabt: - 2.016,79 € Noch verfügbar: 0,00 € |
Deckungsvorschlag: 0,00 € 63.028,34 € (veranlagt) 60.014,16 € (vereinnahmt) |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: