Betreff
Beratung und Beschluss der Eckdaten der Schmutzwassergebührenkalkulation 2016/2017
Vorlage
063/15/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am 18.06.2015 die folgenden Eckdaten für die Gebührenvorschau:

 

Zu 1.      Die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage soll im bestehenden Umfang weiter betrieben werden.

Zu 2.      Für die zentrale und dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage werden    unterschiedliche Gebührensätze kalkuliert. Für die dezentrale Schmutzwasser-beseitigungsanlage erfolgt die Kalkulation der Gebühr für die Behandlung der Fäkalschlämme aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus abflusslosen Gruben.

Zu 3.      Die Betriebs- und Unterhaltungskosten der zentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlage sind zu 100 % über Gebühren zu decken.

Zu 4.      Die Gebührenkalkulation erfolgt für das Jahr 2016/2017. Die Über-/Unterdeckung der Jahre 2013 und 2014 sind bei der Gebührenvorschau zu berücksichtigen.

Zu 5.      Die Abschreibungen erfolgen weiterhin auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten, die in der Sachdarstellung unter Punkt 5 genannten Abschreibungssätze werden bestätigt.

Zu 6.      Die Ermittlung der kalkulatorischen Verzinsung erfolgt mit einem Zinssatz von 1,055,%.

Zu 7.      Die Kalkulation der Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage soll mit einem erwarteten Benutzungsumfang für 2016 von 525.000 m³ Abwasser und für 2017 von 535.000 m³ aus dem Stadtgebiet erfolgen. In der Kalkulation für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage sind für die Behandlung von                 Fäkalschlämmen sind 550 m³ (2016) und 450 m³ (2017) sowie von Abwasser aus abflusslosen Gruben jeweils 150 m³ anzunehmen.

 

 

 

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Die Stadtvertretung hat mit Datum vom 02.12.2004 beschlossen, dass eine Gebührenvorschau für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung und die dezentrale Abwasserbeseitigung im Abstand von 2 Jahren zu erstellen ist (Beschluss 0172/04/30).

Die COMUNA GmbH, welche die Gebührenkalkulationen der vergangenen Jahre erarbeitet hat, soll die Gebührenvorschau für die Jahre 2016 und 2017 erstellen.

Im Vorfeld müssen durch die Stadtvertretung eine Vielzahl von Ermessensentscheidungen getroffen werden, die als Grundlage der Kalkulation dienen:

 

1. Umfang der Einrichtung

 

Die Stadt Boizenburg betreibt entsprechend der gültigen Abwassersatzung eine zentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage sowie als weitere Einrichtung eine dezentrale Schmutzwasserbeseitigungsanlage, zu der alle Vorkehrungen und Einrichtungen für die Abfuhr und Behandlung von Abwasser aus abflusslosen Gruben und aus Kleinkläranlagen einschließlich Fäkalschlamm außerhalb des zu entwässernden Grundstückes gehören.

 

2. Wahl des Gebührenmaßstabes

 

Für die beiden Einrichtungen der Schmutzwasserbeseitigung sind auf Grund der Unterschiede in der Art ihrer Leistung nach Vorgabe der Rechtsprechung auch unterschiedliche Gebührenmaßstäbe anzuwenden, die kalkuliert werden müssen. Benutzungsgebühren werden nach der Inanspruchnahme bemessen, wobei dabei meist auf die Abwassermenge abgestellt wird. Bei der zentralen Schmutzwasseranlage findet der Frischwassermaßstab Anwendung. Bei der dezentralen Schmutzwasserbeseitigung setzt sich die Gebühr aus dem Transport und die Behandlung der Fäkalschlämme bzw. Abwässer (abflusslose Gruben) zusammen. Für den Transport zur Kläranlage wurde in der Vergangenheit der über eine Ausschreibung ermittelte Preis in die Satzung übernommen. Dies sollte auch zukünftig so beibehalten werden. Maßstab für die dezentrale Schmutzwasseranlage ist der Kubikmeter abgefahrene Menge (Fäkalschlamm bzw. Abwasser).

 

3. Art und Weise der Kostendeckung der öffentlichen Einrichtung

 

Hier ist zu entscheiden, wie die Investitions-, Betriebs- und Unterhaltungskosten der öffentlichen Einrichtungen gedeckt werden sollen. Die Investitionskosten für die zentrale Schmutzwasseranlage wurden durch Fördermittel, Anschlussbeiträge (Veranlagung der Grundstückseigentümer) und über Kredite aus dem Gesamthaushalt gedeckt.

Die Finanzierung der Betriebs- und Unterhaltungskosten für die  Schmutzwasserbeseitigungsanlagen erfolgte über die Gebühr und wurde so gleichmäßig auf alle Nutzer verteilt. Hier sollte auch im Rahmen der Gebührenvorschau 2016/2017 eine volle Kostendeckung über Gebühren angestrebt werden.

 

4. Festlegung der Kalkulationszeitraumes

 

Im Rahmen der durchzuführenden Gebührenkalkulation soll entsprechend des o.g. Beschlusses eine Gebührenvorschau für zwei Jahre, also 2016 und 2017 erfolgen.

Der jetzt zu ermittelte Gebührensatz könnte dann ab 01.01.2016 gelten. Nach dem KAG M-V sind Überdeckungen aus den Gebührenhaushalt zwingend auszugleichen, bei Unterdeckungen soll ein Ausgleich erfolgen. (§ 6 Abs.2 d, Satz 2). Drei Jahre nach Ende eines abgeschlossenen Kalkulationszeitraumes müssen/sollen diese Über-/Unterdeckungen ausgeglichen werden, d.h. im Rahmen dieser Gebührenvorschau sind die Jahre 2013 und 2014 zu betrachten.

 

5. Ausgangsbeträge für die Abschreibungen, Abschreibungssätze

Hier ist festzulegen, welche Ausgangsbeträge für die Ermittlung der Abschreibungen anzusetzen sind. Nach dem  KAG sind entsprechend § 6 Abs. 2a, Satz 4 die Anlagewerte nach den Anschaffungs- und Herstellungskosten (aufgewandtes Kapital) zu bemessen. Auch in den vorangegangenen Gebührenkalkulationen erfolgte die Ermittlung der Abschreibungen auf Basis der tatsächlichen Herstellungskosten.

Im Rahmen der Gebührenkalkulation 2006/2007 wurden die Abschreibungssätze beraten und wie folgt beschlossen:

 

Bauteil

Abschreibungssätze

Abwasserkanäle (Hauptsammler)

1,25%

Grundstücksanschlussleitungen

1,5%

Druckleitungen

2,0%

Kläranlage - baulicher Teil

3,0%

Kläranlage - maschineller Teil

8,0%

Kläranlage - Elektrotechnik

4,0%

Kläranlage, Mess- und Steuertechnik

10,0%

Betriebsgebäude

2,0%

Außenanlagen (Fahrbahnen, Einstellplätze, Gehwege)

2,0%

Telekommunikation

7,0%

Innenausstattung

10,0%

Laborausstattung

7,0%

Werkstattausrüstung

10,0%

Pumpwerke, baulich

2,5%

Pumpwerke, maschinell

8,0%

Pumpwerke, Elektrotechnik (seit 2012/2013)

8,0%

Pumpwerke, Messtechnik

10,0%

Fahrzeuge (Radlader)

12,5%

Fahrzeuge (Pick up)

10,0%

 

Der Abschreibungssatz für die Elektrotechnik (Kläranlage, Pumpwerke) wurde in Rahmen des Eckdatenbeschlusses für  den Kalkulationszeitraum 2012/2013 von 4 auf 8% erhöht.

Diese die Abschreibungssätze sollten mindestens beibehalten werden, da sie teilweise schon im unteren Level der im DWA-Arbeitsblatt 133 empfohlenen Bereiche liegen.

 

6. Zinssatz für die kalkulatorische Verzinsung

 

Ob die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Schmutzwasserbeseitigungsanlage durch Eigen- oder Fremdmittel finanziert wurden, spielt bei der Ermittlung der kalkulatorischen Verzinsung grundsätzlich keine Rolle. Die durch Benutzungsgebühren zu deckenden Kosten umfassen auch die Eigenkapitalzinsen, jedoch ist es nach § 6 Abs. 2b, Satz 4 des KAG auch möglich von einer Eigenkapitalverzinsung abzusehen.

Für die Ermittlung der kalkulatorischen Verzinsung muss ein angemessener Zinssatz festgesetzt werden, dabei sollte von einer marktüblichen Verzinsung ausgegangen werden. Bei der Festlegung eines Zinssatzes für die kalkulatorische Verzinsung wurde  in der Vergangenheit von einem kalkulatorischen Mischzinssatz ausgegangen, der aus dem Durchschnitt der Soll-Zinsen für aufgenommene Kredite und den Haben-Zinsen für die ertragsbringende Anlage des Eigenkapitals entsprechend des Verhältnisses zwischen Fremd- und Eigenkapital zu ermitteln ist. Für die Herstellung der zentralen Schmutzwasseranlage wurde durch die Stadt bisher noch kein spezieller Kredit aufgenommen, die Finanzierung erfolgte über den Gesamthaushalt. Die Höhe des Mischzinssatzes darf sich auch aus den Größen „Effektivzins für Kommunalkredite“ und „Anlagezins für langfristig risikofreie Anlagen“ berechnen. Der Effektivzins liegt derzeit bei 1,66 %, während der Anlagezins 0,45 % beträgt.

Demnach würde sich ein Zinssatz von 1,055 % ergeben.

 

7. Maßstabseinheiten

 

Für die Kalkulation der Gebühr ist der zu erwartende Benutzungsumfang der Einrichtung zu schätzen. Auf Grund der Entwicklung der behandelten Abwassermengen in den Vorjahren ist eine Gesamtabwassermenge von 610.000 m³ (2016) und 620.000 m³ (2017) realistisch. Davon entfallen auf das Stadtgebiet 525.000 m³ (2016) und 535.000 m³ (2017). Für die Behandlung von Fäkalschlämmen aus Kleinkläranlagen sollte eine Menge von 550 m³ (2016) und 450 m³ (2017) und von Abwasser aus abflusslosen Gruben 150 m³ (Erhöhung der Anzahl abflussloser Gruben durch solche in Kleingärten) angesetzt werden.

Zusätzlich erfolgt die Einleitung aus den Gemeinden Gresse und Neu-Gülze, die als Fremdeinleitungen in einer Größenordnung von ca. 48.000 m³abgegrenzt werden. Die Differenz zu den o.g. Gesamtmengen ist Fremdwasser, welches über undichte Kanäle, Falschanschlüsse oder bei Regenereignissen in die Schmutzwasserbeseitigungsanlage gelangt.

 

Alternativen:

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

Alternativen:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:      

HH-Ansatz:             

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen: