Betreff
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Boizenburg/Elbe
Vorlage
059/15/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am 21.05.2015 die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbe-seitigung der Stadt Boizenburg/Elbe (Schmutzwassergebührensatzung).

 


Sachdarstellung und Begründung:

Durch die Ausschreibung der Unterhaltung von Abwasseranlagen (Reinigung, Inspektion, Druckprüfung und Sanierung von Abwasseranlagen sowie Fäkalschlammabfuhr) ist eine Satzungsänderung der Gebührensatzung notwendig. Die Abholgebühr ist nicht Gegenstand der Gebührenkalkulation, sondern wird aus dem Vertrag mit dem Unternehmen, welches die Fäkalien aus Kleinkläranlagen bzw. die Abwässer aus abflusslosen Gruben abholt, übernommen.

Nach Auswertung der Ausschreibung soll ein anderes Unternehmen als bisher den Auftrag zur Fäkalschlammabfuhr erhalten (Drucksachen-Nr.: 058/15/30). Somit ist eine Satzungsänderung zwingend.

Gleichzeitig war es in der Vergangenheit schwierig, entstandene An- und Abfahrten für Notentsorgungen von Kleinkläranlagen/abflusslosen Gruben auf die Eigentümer umzulegen, da es hierzu keine entsprechende Regelung in der Satzung gab. Es wird daher vorgeschlagen eine solche Satzungsregelung aufzunehmen.

 

Alternativen:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:      

HH-Ansatz:             

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte        ............................................


Anlagen:

ENTWURF

 

4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Boizenburg/Elbe

(Schmutzwassergebührensatzung) vom

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777, der §§ 1, 2, 6 und 17 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl. S. 146),zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833), der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentlichen Einrichtungen der Abwasserbeseitigung  – Abwassersatzung – der Stadt Boizenburg/Elbe vom 21.05.2008 wird nach Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe vom 21.05.2015 die folgende Satzung erlassen:

 

Artikel 1

Änderung der Schmutzwassergebührensatzung

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Boizenburg/Elbe (Schmutzwassergebührensatzung) vom 21.05.2008, bekannt gemacht am 26.06.2008 im Elbe Express, sowie die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Boizenburg/Elbe (Schmutzwassergebührensatzung) vom 16.12.2013, bekannt gemacht im Elbe-Express am 27.12.2013

 

wird wie folgt geändert:

 

1. § 2 Abs. 5 erhält folgende Fassung:

 

„5) Die Benutzungsgebühr A beträgt:                                                                                                                                       2,34 €/m³“

 

2. § 2 Abs.6 erhält die folgende Fassung:

 

„6) Die Gebühr B beträgt

 

a)  als Abholgebühr, für den Abtransport des Fäkalschlammes aus Kleinkläranlagen bzw. des Abwassers aus abflusslosen Gruben                                                                                           20,83 €/m³

b)  als Reinigungsgebühr für Fäkalschlämme aus Kleinkläranlagen                                             26,15 €/m³

c)   als Reinigungsgebühr für Abwasser aus abflusslosen Gruben                                                 1,21 €/m³

 

Die Gebühr nach a). wird alternativ zusammen mit Gebühr nach b) oder der Gebühr nach c) erhoben.

 

Für eine Notfallentsorgung werden Kosten für die An- und Abfuhr des Fahrzeuges in Höhe 29,75 € erhoben.“

 

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt zum 01.06.2015 in Kraft.

 

 

Boizenburg, den