Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung
beschließt auf ihrer Sitzung am 21.05.2015 die 4. Satzung zur Änderung
der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbe-seitigung
der Stadt Boizenburg/Elbe (Schmutzwassergebührensatzung).
Sachdarstellung und Begründung:
Durch die Ausschreibung der Unterhaltung von Abwasseranlagen (Reinigung, Inspektion, Druckprüfung und Sanierung von Abwasseranlagen sowie Fäkalschlammabfuhr) ist eine Satzungsänderung der Gebührensatzung notwendig. Die Abholgebühr ist nicht Gegenstand der Gebührenkalkulation, sondern wird aus dem Vertrag mit dem Unternehmen, welches die Fäkalien aus Kleinkläranlagen bzw. die Abwässer aus abflusslosen Gruben abholt, übernommen.
Nach Auswertung der Ausschreibung soll ein anderes Unternehmen als bisher den Auftrag zur Fäkalschlammabfuhr erhalten (Drucksachen-Nr.: 058/15/30). Somit ist eine Satzungsänderung zwingend.
Gleichzeitig war es in der Vergangenheit schwierig,
entstandene An- und Abfahrten für Notentsorgungen von
Kleinkläranlagen/abflusslosen Gruben auf die Eigentümer umzulegen, da es hierzu
keine entsprechende Regelung in der Satzung gab. Es wird daher vorgeschlagen
eine solche Satzungsregelung aufzunehmen.
Alternativen:
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen:
ENTWURF
4. Satzung zur Änderung der Satzung über
die Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt
Boizenburg/Elbe
(Schmutzwassergebührensatzung) vom
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das
Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V
S. 777, der §§ 1, 2, 6 und 17 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.04.2005 (GVOBl.
S. 146),zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes über die
Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften
vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833), der Satzung über die Entwässerung
der Grundstücke und den Anschluss an die öffentlichen Einrichtungen der
Abwasserbeseitigung – Abwassersatzung –
der Stadt Boizenburg/Elbe vom 21.05.2008 wird nach Beschluss der
Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe vom 21.05.2015 die folgende Satzung
erlassen:
Artikel 1
Änderung der
Schmutzwassergebührensatzung
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Boizenburg/Elbe
(Schmutzwassergebührensatzung) vom 21.05.2008, bekannt gemacht am 26.06.2008 im
Elbe Express, sowie die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die
Erhebung von Gebühren für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt
Boizenburg/Elbe (Schmutzwassergebührensatzung) vom 16.12.2013, bekannt gemacht im Elbe-Express am 27.12.2013
wird wie folgt
geändert:
1. § 2 Abs. 5 erhält folgende Fassung:
2. § 2 Abs.6 erhält die folgende Fassung:
„6) Die Gebühr B beträgt
a) als Abholgebühr, für den Abtransport des Fäkalschlammes aus Kleinkläranlagen bzw. des Abwassers aus abflusslosen Gruben 20,83 €/m³
b) als Reinigungsgebühr für Fäkalschlämme aus Kleinkläranlagen 26,15 €/m³
c) als Reinigungsgebühr für Abwasser aus abflusslosen Gruben 1,21 €/m³
Die Gebühr nach a). wird alternativ zusammen mit Gebühr nach b) oder der Gebühr nach c) erhoben.
Für eine Notfallentsorgung werden Kosten für die An- und Abfuhr des Fahrzeuges in Höhe 29,75 € erhoben.“
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.06.2015 in Kraft.
Boizenburg, den