Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt auf ihrer Sitzung am 18.06.2015 die Errichtung eines städtischen Friedhofs auf dem derzeit durch die Ev.-Luth. Kirchgemeinde genutzten städtischen Gelände.
Eine entsprechende Friedhofsverwaltung als kostendeckende
gebührenerhebende Einrichtung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu realisieren.
Entsprechende Verhandlungen zur Übernahme des Friedhofswesens sind zu führen.
Sachdarstellung und Begründung:
Zwischen der Stadt
und der Evang.-Luth. Kirchgemeinde St. Marien & Jacobus besteht
offensichtlich kein Nutzungsvertrag über die von der Kirchgemeinde als
Friedhofsfläche genutzten Flurstücke der Stadt. Gleichwohl betreibt die
Kirchgemeinde hier einen kirchlichen Friedhof. Verhandlungen zwischen Stadt und
Kirchgemeinde über den Abschluss entsprechender Verträge können mit dem
heutigen Tage als gescheitert angesehen werden. Den derzeitigen Zustand gilt es
zu bereinigen.
Die Rechtslage ist
zwischenzeitlich durch Herrn Rechtsanwalt Prof. Dr. Schmidt und die
Kommunalaufsicht des Landkreises Ludwigslust-Parchim beurteilt worden. Beide sagen übereinstimmend, dass die
Kirchgemeinde die städtischen Flurstücke derzeit widerrechtlich nutzt und noch
nicht einmal die auf diesen Flurstücken anfallenden Friedhofsgebühren einnehmen
dürfte. Andererseits liegt die Verkehrssicherungspflicht derzeit bei der Stadt.
Kommunalaufsicht
und Herr Prof. Dr. Schmidt haben die Möglichkeit einer Nutzungsuntersagung in
Betracht gezogen, d.h. die Inanspruchnahme städtischer Grundstücke für
Bestattungen würde untersagt werden müssen. Daraus resultiert, dass die Stadt
sich selbst des Friedhofswesens als kommunaler Aufgabe annehmen müsste.
Alternative:
Kirche ist zu
weiteren problemlösenden Verhandlungen bereit.
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: