Betreff
1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Boizenburg/Elbe
(inklusive Beratung über Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung)
Vorlage
171/14/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1. Die Stadtvertretung billigt die von der COMUNA GmbH vorgelegte Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung in der Stadt Boizenburg/Elbe (für die Jahre 2015-2017) mit einem Gebührensatz von 1,16 €.

2. Die Stadtvertretung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung mit einem Gebührensatz von 1,16 €.

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Gebührenkalkulation:

Nach Beschluss der Stadtvertretung zu den Eckdaten der Überarbeitung der Straßenreinigungssatzung inkl. Straßenreinigungsgebührensatzung (Vorlage 088/14/30/3) wurde die COMUNA GmbH mit der Erarbeitung einer Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung (Sommerreinigung) für die Jahre 2015-2017 sowie einer Nachkalkulation für die letzten 3 Jahre beauftragt.

Die vorgelegte Gebührenkalkulation für die Straßenreinigung legt einen Gebührensatz von 1,16 € fest. Der neu errechnete Gebührensatz ist um 0,03 € gesunken. Grund dafür sind die überarbeiteten Frontmeter sowie die daraufhin erfolgte Ausschreibung der Straßenreinigung durch ein externes Unternehmen (es sind nun weniger laufende Meter zu reinigen und daher ist der Reinigungspreis des Unternehmens günstiger als in den Vorjahren). Die errechnete Gebühr von 1,16 € ist kostendeckend in Bezug auf den externen Dienstleister sowie den Kosten für die Verwaltungstätigkeit zusammen mit den neu berechneten Frontmetern.

Die durchgeführten Betriebsabrechnungen der Jahre 2011-2013 zur Ermittlung der Kostenüber – bzw. Kostenunterdeckungen hat ergeben, dass in allen 3 Jahren eine Kostenunterdeckung vorlag (insgesamt 35.730,75 €). Da keine Vorauskalkulation für die Jahre 2011-2013 vorlag, können die ermittelten Kostenunterdeckungsbeträge auch nicht im Rahmen der Vorauskalkulation für 2015-2017 ausgeglichen werden. Dieses ist auch ein Grund für die dargestellte Gebührensenkung.

 

Die Kosten des Winterdienstes (durch den Bauhof) der Jahre 2011-2013 belaufen sich auf durchschnittlich 75.225,89 €. Diese Kosten sind in der Kalkulation nachrichtlich mit aufgeführt; (somit ist ersichtlich, auf was die Stadt in etwa verzichtet (siehe Eckdatenbeschluss, Vorlage 088/14/30/3); allerdings ohne Abzug des Gemeindeanteils von 25 %).

 

Die Gebührenkalkulation beinhaltet nur die Kosten, die durch den externen Dienstleister entstehen. Sämtliche Reinigungen die durch den Bauhof vorgenommen werden inklusive Winterdienst sind nicht in die Kalkulation mit eingeflossen. Hier sollte auch im nächsten Jahr sowie in den folgenden Jahren eine Überarbeitung, unter Einbezug der städtischen Gremien, erfolgen und geklärt werden, was z.B. mit der Laubentsorgung, Winterdienst sowie Reinigungen durch den Bauhof erfolgen soll.

 

Es wird empfohlen dem Gebührensatz von 1,16 € zuzustimmen.

 

 

1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Boizenburg/Elbe

Nach Beschluss der Stadtvertretung zu den Eckdaten der Überarbeitung der Straßenreinigungssatzung inkl. Straßenreinigungsgebührensatzung (Vorlage

088/14/30/3) wurde die Verwaltung damit beauftragt, eine neue Straßenreinigungsgebührensatzung (ohne Winterdienst) der Stadt Boizenburg/Elbe zu erarbeiten.

Die 1. Änderungssatzung der Gebührensatzung ist hauptsächlich notwendig, um den neuen Gebührensatz für die Straßenreinigung in der Reinigungsklasse II (§ 4) von 1,16 € umsetzten zu können.

Ansonsten wurden lediglich einige sprachliche Aspekte neu gefasst bzw. die Anpassung an die neue Straßenreinigungssatzung vorgenommen.

 

Es wird empfohlen der 1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zuzustimmen.

 

Alternativen:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:      

HH-Ansatz:             

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                   Unterschrift

 

Fachbereich I                                    ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                                       ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte      ............................................


Anlagen: