Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss
der Stadt Boizenburg/Elbe stimmt der Annahme, der in der Sachdarstellung
aufgeführten Geldzuwendung mit einem Gesamtbetrag in Höhe von 660,00 EURO zu.
Sachdarstellung und Begründung:
Laut § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen annehmen.
Über die Annahme von Spendenbeträgen hat der Hauptausschuss über Spenden zwischen 100,00 EURO und 1000,00 EURO in öffentlicher Sitzung zu entscheiden.
Folgender Spendeneingang ist zu verzeichnen:
Spender Betrag
€ Spendenzweck
Boizenburger
Gummitechnik GmbH & Co.KG 500,00 Skaterpark
Frau Friederike
Schmidt 160,00 Streetwork
Finanzielle
Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen
|
Folgekosten
|
Betrag
|
Produkt.: Sachkonto: Verausgabt: Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich I ............................................
(Finanzen und
Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: