Betreff
Monatliche Sonderzahlungen an Personen mit besonderen Aufgaben im Dienst der Freiwilligen Feuerwehr Boizenburg
Vorlage
151/14/30
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Boizenburg/Elbe beschließt entsprechend § 5 der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die eh-renamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und deren Pflichtfeuerwehren in M-V vom 28.11.2013 die Zahlung von Aufwandsentschädigungen für Personen mit besonderen Aufgaben für den Jugendwart, den Stellv. Jugendwart, die

2 Zugführer und deren Stellvertreter sowie für den Schriftwart der Schwerpunkt-

Feuerwehr Boizenburg gemäß Sachdarstellung.

 


Sachdarstellung und Begründung:

Entsprechend des § 5 der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschä-

digung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuer-wehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrentschädigungsverordnung – FwEntschVO  M-V) vom 28. November 2013 können an Personen mit besonderen Auf-

gaben Aufwandsentschädigungen in angemessener Höhe gezahlt werden.

 

Der Gemeindewehrführer der Stadt Boizenburg/Elbe stellte am 08. Oktober 2014 den Antrag auf Zahlung einer Aufwandsentschädigung für nachfolgend aufgeführte Funk-

tionsinhaber der Schwerpunktfeuerwehr Boizenburg (Antrag siehe Anlage).

 

Der Jugendwart der FF Boizenburg erhielt bisher monatlich 50,00 € (jährlich: 600,00 €), diese Entschädigung soll laut Antrag des Gemeindewehrführers auf

70,00 € monatlich (jährlich: 840,00 €) angehoben werden.

 

Weitere Funktionsinhaber sollten folgende monatliche Aufwandsentschädigungen erhalten:

 

1 Stellv. Jugendwart      35,00 €  X  12 Monate  =   420,00 €

2 Zugführer                       50,00 €  X  12 Monate  =   600,00 €  X  2 Pers.  =  1.200,00 €

2 Stellv. Zugführer          25,00 €  X  12 Monate  =   300,00 €  X  2 Pers.  =     600,00 €

1 Schriftwart                     40,00 €  X  12 Monate  =   480,00 €

 

Hierbei handelt es sich um eine Gesamtsumme von 3.540,00 € (Jugendwart, Stellv.

Jugendwart, 2 Zugführer, 2 Stellv. Zugführer, 1 Schriftführer), die dann in den Haushalt neu eingestellt werden müsste.

 

Nach Zustimmung der Stadtvertretung erfolgt die monatliche Auszahlung ab dem 01.01.2015.

 

Alternativen:

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:      

HH-Ansatz:             

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                      Unterschrift

 

Fachbereich I                         ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                        ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte   ............................................


Anlagen: