Betreff
Bundesprogramm "Demokratie leben"
hier: Finanzierung der Eigenmittel für die Jahre 2016/17 sowie 2018/19
Vorlage
147/14/10
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Teilnahme der Stadt am Bundesprogramm sowie unter Vorbehalt der künftigen Haushalte für 2016 und 2017 die Eigenmittel in Höhe von  5.000,00 Euro  je Haushaltsjahr  sowie für die Jahre 2018 und 2019 in Höhe von 10.000,00 Euro je Haushaltsjahr bereitzustellen

 


Sachdarstellung und Begründung:

 

Das jetzige Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken!“ endet am 31.12.2014.

Am 24. Oktober 2014 wurde von Seiten der Stadt Boizenburg/Elbe das Interessenbekundungsverfahren für das Bundesprogramm „Demokratie leben“ Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit – „Partnerschaften für Demokratie“ beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingereicht.

Im Vorfeld wurde diese Thematik im Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport vorgestellt. Dieser hat sich zur Teilnahme positiv positioniert. In der Anlage ist die Leitlinie mit der  Zielsetzung des Programms unter Pkt. 1.1 für das Bundesprogramm ersichtlich.

 

Bei einer positiven Bescheidung des o.g. Interessenbekundungsverfahrens für die Stadt Boizenburg/Elbe kann dann ein Antrag auf Förderung des Bundesprogrammes gestellt werden.

Förderfähig sind:

  1. Personal u. Sachausgaben für ex. Koordinierung (freier Träger)

bis zu 25.000,00 €/Kalenderjahr

  1. Aktionsfond/Initiativfond für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen

 bis zu 20.000,00 €/Kalenderjahr

  1. Jugendfonds – muss konzeptionell u. praktisch sichergestellt sein,

bis zu 5000,00 €/Kalenderjahr

  1. Sachausgaben für Partizipation, Vernetzung u. Öffentlichkeitsarbeit

bis zu  5000,00 €/Kalenderjahr

 

Die Eigenleistungen der Stadt Boizenburg/Elbe für die o.g. Punkte 2. und 3. ( Aktions- und Jugendfonds)   sehen ab 2016 wie folgt aus:

 

2016/2017 = je 20 % von 25,0 T€ =   5.000,00 €

2018/2019 = je 40 % von 25,0 T€ = 10.000,00 €

 

Ein Eigenanteil für das Jahr 2015 ist nicht notwendig.

 

Ein positives Votum durch die Stadtvertretung ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt notwendig, da sonst eine Antragstellung auf Förderung zum Bundesprogramm nicht realisierbar ist.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Folgekosten

Betrag

Ja

Nein

Ja

Nein

Monatlich      

Jährlich          

 

Mittel stehen bereit:  Ja            Nein 

Produkt.:

Sachkonto:      

HH-Ansatz:             

Verausgabt:             

Noch verfügbar:      

Deckungsvorschlag:

     

     

     

     

 

Mitzeichnung im Bedarfsfall:                      Unterschrift

 

Fachbereich I                         ............................................

(Finanzen und Soziales)

 

Personalrat                                        ............................................

 

Gleichstellungsbeauftragte   ............................................


Anlagen: