hier: Finanzierung der Eigenmittel für die Jahre 2016/17 sowie 2018/19
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die Teilnahme der Stadt am Bundesprogramm
sowie unter Vorbehalt der künftigen Haushalte für 2016 und 2017 die Eigenmittel
in Höhe von 5.000,00 Euro je Haushaltsjahr sowie für die Jahre 2018 und 2019 in Höhe von
10.000,00 Euro je Haushaltsjahr bereitzustellen
Sachdarstellung und Begründung:
Das jetzige Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz
stärken!“ endet am 31.12.2014.
Am 24. Oktober 2014 wurde von Seiten der Stadt Boizenburg/Elbe das Interessenbekundungsverfahren für das Bundesprogramm „Demokratie leben“ Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit – „Partnerschaften für Demokratie“ beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingereicht.
Im Vorfeld wurde diese Thematik im Ausschuss für Soziales, Kultur und Sport vorgestellt. Dieser hat sich zur Teilnahme positiv positioniert. In der Anlage ist die Leitlinie mit der Zielsetzung des Programms unter Pkt. 1.1 für das Bundesprogramm ersichtlich.
Bei einer positiven Bescheidung des o.g. Interessenbekundungsverfahrens für die Stadt Boizenburg/Elbe kann dann ein Antrag auf Förderung des Bundesprogrammes gestellt werden.
Förderfähig sind:
- Personal u. Sachausgaben für ex. Koordinierung (freier Träger)
bis zu 25.000,00 €/Kalenderjahr
- Aktionsfond/Initiativfond für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen
bis zu 20.000,00 €/Kalenderjahr
- Jugendfonds – muss konzeptionell u. praktisch sichergestellt sein,
bis zu 5000,00 €/Kalenderjahr
- Sachausgaben für Partizipation, Vernetzung u. Öffentlichkeitsarbeit
bis zu 5000,00 €/Kalenderjahr
Die Eigenleistungen der Stadt Boizenburg/Elbe für die o.g. Punkte 2. und 3. ( Aktions- und Jugendfonds) sehen ab 2016 wie folgt aus:
2016/2017 = je 20 % von 25,0 T€ = 5.000,00 €
2018/2019 = je 40 % von 25,0 T€ = 10.000,00 €
Ein Eigenanteil für das Jahr 2015 ist nicht notwendig.
Ein positives Votum durch die Stadtvertretung ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt notwendig, da sonst eine Antragstellung auf Förderung zum Bundesprogramm nicht realisierbar ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle
Auswirkungen
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Folgekosten
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Betrag
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Produkt.: Sachkonto: Verausgabt:
Noch verfügbar: |
Deckungsvorschlag: |
Mitzeichnung im Bedarfsfall: Unterschrift
Fachbereich
I ............................................
(Finanzen und Soziales)
Personalrat ............................................
Gleichstellungsbeauftragte ............................................
Anlagen: